Unterstützung für Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung
MedienmitteilungRegierungsrat
Vernehmlassungsantwort -- Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich den vom Eidgenössischen Departement für Umwelt Verkehr Energie und Kommunikation vorgelegten Entwurf einer Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Bemängelt wird allerdings das Fehlen von raumplanerischen Vorschriften.
Die Thematik der nichtionisierenden Strahlung hat durch den Ausbau der Mobilfunknetze in der öffentlichen Diskussion stark an Bedeutung zugenommen, der Regierungsrat begrüsst daher eine möglichst rasche Inkraftsetzung dieser Verordnung. Er bedauert gleichzeitig, dass der Entwurf so spät kommt. Es wäre aus Sicht der Regierung wünschenswert gewesen, dass bei der Liberalisierung der Telekommunikation von Anfang an eine engere Koordination mit den Belangen des Umweltschutzes stattgefunden hätte.
Konkret unterstützt wird das zweistufige Schutzkonzept. Dieses legt auf der einen Seite die Immissionsgrenzwerte zur Verhinderung schädlicher Einwirkungen fest, anderseits wird das Vorsorgeprinzip durch Freihaltebereiche konkretisiert.
Bei Sendeanlagen mit gepulster Strahlung (Mobilfunkanlagen Natel D) sollte aus Gründen einer Rechts- und Lastengleichbehandlung unabhängig vom Bauentscheidtermin die Regelung für neue Anlagen gelten. Gleichzeitig könnte so auch - in Anbetracht noch fehlender Langzeitgrenzwerte - das gesetzlich gebotene Vorsorgeprinzip eingehalten werden.
Im Rahmen dieser Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung müssten auch raumplanerische Vorschriften erlassen werden. Diese sollten bei bestehenden Frei- und Kabelleitungen zur Übertragung elektrischer Energie in noch nicht überbautem, jedoch rechtsgültig eingezontem Gebiet für das Erstellen von Bauten mit empfindlicher Nutzung greifen.