Vernehmlassung zu einer Verordnungsänderung über die Krankenversicherung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat sich in der Vernehmlassung zu Handen des Eidgenössischen Departementes des Innern zum Änderungsentwurf der Verordnung über die Krankenversicherung gegen die überstürzte Einführung eines Apothekentarifes ausgesprochen. Dieses Modell ist noch zuwenig ausgereift eine kostenneutrale Einführung wäre nicht gewährleistet.
Das EDI schlägt verschiedene Änderungen der Krankenversicherungsverordnung vor, welche ab 2001, zum Teil bereits ab 2000 gelten sollen. So sollen die Medikamentenpreise gemäss Verordnungsentwurf inskünftig nur noch die Herstellungs- und Vertriebskosten abdecken, während die fachlichen Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker nach einem Leistungstarif entschädigt werden sollen. Da die konkrete Ausgestaltung und die Handhabung eines Apothekentarifes noch nicht ausgereift ist und insbesondere keinerlei Gewähr für eine kostenneutrale Einführung besteht, lehnt der Regierungsrat diese Neuerung zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Die Verordnungsänderung präzisiert mit Blick auf den Datenschutz auch Art, Umfang und Verwendungszweck der Informationen, welche die Versicherer dem Bundesamt für Sozialversicherung zu liefern haben. Der Regierungsrat spricht sich für eine Reduktion des vom EDI vorgeschlagenen Datenumfangs und gegen eine allfällige Ausweitung des administrativen Aufwandes bei den Krankenversicherern aus.
Der vorgeschlagenen Beschränkung der Prämienrabatte für Versicherte mit erhöhter Franchise auf das versicherungstechnisch angezeigte Ausmass stimmt der Regierungsrat im Grundsatz zu. Er spricht sich jedoch für eine grosszügigere Übergangsfrist (bis 1.1.2002) aus.
Die vorgesehenen Änderungen der Richtlinien für Kapitalanlagen der Versicherer (Rückstellungen, Reserven) erlauben, analog zu den gelockerten Bestimmungen für die AHV/IV, eine moderate Verbesserung der Anlagemöglichkeiten und werden vom Regierungsrat deshalb begrüsst.