Verzinsung von Steuervorauszahlungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat für natürliche und juristische Personen den Gutschriftszins auf Steuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 2000 auf 2 % den Belastungszins für Steuerausstände auf 5 % festgelegt. Die Rendite für natürliche Personen beträgt 25 %.
Auf Steuervorauszahlungen wird auch im kommenden Jahr ein Zins von 2 % gutgeschrieben werden. Massgebende Richtlinie für die Festlegung dieses Zinssatzes für natürliche Personen sind jeweils die Zinssätze für Sparkonti; diese betragen derzeit 1,00 bis 1,75 %. Der etwas höher festgelegte Gutschriftszins soll Anreiz für Vorauszahlungen schaffen. Er ist zudem für natürliche Personen steuerfrei; die Rendite stellt sich somit mit mindestens 2,5 % vergleichsweise interessant dar.
Bei den juristischen Personen ist der zu versteuernde Gutschriftszins ebenfalls auf 2 % festgesetzt worden. Massgebend sind hier in erster Linie die Zinsen für kurzfristige Festgelder. Sie betragen derzeit 1,125 - 1,4375 %.
Ein Gutschriftszins von 2 % ist deshalb auch für juristische Personen attraktiv, obwohl er zu versteuern ist.
Der Belastungszins beträgt wie im vergangen Jahr 5 %. Er entspricht damit dem in OR Art. 104 verankerte Verzugszins von 5 %, der als unterste Grenze zu betrachten ist.