Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die universitäre Ausbildung in den medizinischen Berufen
MedienmitteilungRegierungsrat
In seiner Vernehmlassungsantwort zu einem Bundesgesetz über die universitäre Ausbildung in den medizinischen Berufen hat der Regierungsrat grundsätzlich positiv zum Vorentwurf Stellung genommen. Klärungen verlangt der Regierungsrat bezüglich der Akkreditierung und der Qualitätskontrolle. Diese Punkte sind auch beim Entwurf zu einem neuen Universitätsförderungsgesetz von zentraler Bedeutung.
Die generelle Stossrichtung des Gesetzes findet ungeteilte Zustimmung. Die Öffnung und Flexibilisierung der Studien gemäss den Ausbildungszielen, die auch die Basler Studienreform in der Medizin prägen, ist zukunftsweisend. Besonders begrüsst der Regierungsrat, dass anstelle der bisherigen Fächeraufzählung neu die Ausbildungsziele der entsprechenden Sparten der Medizinalausbildung definiert werden sollen. Zugestimmt wird auch dem Freiraum der Universitäten bei der Gestaltung der Ausbildungsprogramme. So soll der Bund die Ziele der Medizinalausbildungen, die mit einem eidgenössischen Diplom abschliessen, definieren, die Programme zum Erreichen dieser Ziele aber nicht mehr zentral regeln.
Dieser Systemwechsel erfordert eine zuverlässige Erfolgs- und Qualitätskontrolle. Da es sich um eidgenössische Diplome des öffentlichen Gesundheitswesens handelt, ist dem Bund nach wie vor eine besondere Verantwortung zuzugestehen. Nach Ansicht des Regierungsrats soll der Bund sich dabei auf die Akkreditierung der Medizinischen Fakultäten beschränken, während die Evaluation und Sicherung der Ausbildungsqualität Aufgabe der Universitäten bleiben soll.