Vorzeitige Pensionierung von Lehrkräften
MedienmitteilungRegierungsrat
Die mit den Sparmassnahmen im Schulbereich eigentlich notwendige Entlassung von rund 100 jungen Lehrkräften soll durch die Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung älterer Lehrkräfte verhindert oder mindestens abgeschwächt werden. Lehrerinnen und Lehrer die 57-jährig oder älter sind sollen Vorzugskonditionen für einen freiwilligen vorzeitigen Ruhestand erhalten. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die entsprechenden Rechtsgrundlagen für diese einmalige Aktion zu schaffen.
Wegen der Sparmassnahmen im Schulbereich (Reduktion des Lektionendachs um 5% und Erhöhung der Pflichtstundenzahl befristet auf drei Jahre) müssen auf das Schuljahr 1999/2000 rund 200 Stellen abgebaut werden. Etwa 100 Stellen können voraussichtlich aufgrund der natürlichen Fluktuation abgebaut werden. Die Streichung der restlichen ca. 100 Pensen trifft vor allem die jüngeren Lehrkräfte (Vikarinnen und Vikare), welche – im Gegensatz zu den definitiv angestellten Lehrkräften – nur befristet angestellt sind. Dies führt einerseits zu einer überproportionalen Überalterung des Lehrkörpers und erschwert andererseits die Weiterbeschäftigung von jungen Lehrerinnen und Lehrer bzw. deren Einstieg ins Berufsleben.
Mit der Aktion "Vorzeitige Pensionierung von Lehrkräften" sollen Lehrerinnen und Lehrer, welche 1999 das 57. Altersjahr vollenden oder älter und Mitglied der Abteilung I der Staatlichen Pensionskasse sind, motiviert werden, sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Der Pensionierungszeitpunkt muss zwischen dem 1. August 1999 und dem 31. Dezember 2000 liegen. Damit können für die Zeit, während der die Pflichtstundenzahlreduktion gilt, Arbeitsplätze für junge Lehrkräfte erhalten bleiben.
Die Aktion beruht auf Freiwilligkeit und damit auf der Solidarität der älteren Lehrkräfte mit ihren jüngeren Kolleginnen und Kollegen. Der Kanton bietet für diese einmalige Aktion Vorzugskonditionen an, indem die Rente nicht in vollem Umfang gekürzt wird. Der Kanton übernimmt gegenüber der Pensionskasse den Fehlbetrag im Deckungskapital. Finanziert werden die vorzeitigen Pensionierungen im wesentlichen über die Differenz zwischen der eingesparten Lohnsumme der pensionierten Lehrkraft und dem wesentlich tieferen Lohn der jungen Lehrkraft. Zusätzlich werden 3 Millionen Franken zur Finanzierung zur Verfügung gestellt.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, für diese einmalige Aktion die gesetzlichen Grundlage zu erlassen.