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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- im Sinne von § 5 des Kirchengesetzes vom Budget 1999 der Römisch-Katholischen Kirche Basel Kenntnis genommen. Das Budget sieht bei Einnahmen von knapp 16,1 Millionen Franken und Ausgaben von gut 16,1 Millionen Franken einen Ausgabenüberschuss von knapp 18'000 Franken vor.
- die zuständigen kantonalen Behörden dazu ermächtigt, den Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt und der Evanglisch-reformierten Kirche Basel-Stadt betreffend Gefängnisseelsorge zu unterzeichnen. Der Vertrag regelt die seelsorgerische Betreuung von Gefangenen in den Gefängnissen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt. Ungeachtet ihrer Religions- oder Konfessionszugehörigkeit haben Gefangene Anspruch auf kirchliche Seelsorge (Auskunft: Thomas Riedtmann, Adjunkt des Departementsvorstehers, Finanzdepartement, Tel. 267 95 62).