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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • Paragraph 33 des Polizeigesetzes und Paragraph 9 der Polizeiverordnung, welche die Pflicht der Polizei zum Tragen von Namensschildern regeln, auf den 1. Juli 1999 für wirksam erklärt. Die Wirksamkeit dieser beiden Bestimmungen musste wegen einer staatsrechtlichen Beschwerde an das Bundesgericht ausgesetzt werden. Nachdem die Beschwerde am 13.4.99 abgewiesen wurde und der Grosse Rat einem entsprechenden Kredit zugestimmt hatte, konnten die Namensschilder bestellt und angefertigt werden. (Auskunft: Dr. Markus Mohler, Kommandant der Kantonspolizei, Tel. 267 72 67).
  • dem Grossen Rat eine Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (EG GlG) beantragt, da in diesem Gesetz eine ordentliche Stellvertretungsregelung für das Präsidium der kantonalen Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen nötig ist. Die vorgeschlagene Änderung des EG GlG führt neben dem Amt der Präsidentin bzw. des Präsidenten neu ein Vizepräsidium ein. Die Wahlvoraussetzungen für das Vizepräsidium sind dieselben wie für das Präsidium (Auskunft: Bruno Lötscher-Steiger, Departementssekretär, Justizdepartement, Tel. 267 80 35).
  • den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 1998 der Markthallen AG genehmigt. Die Gewinn- und Verlustrechnung 1998 schliesst mit einem Betriebsgewinn in der Höhe von 63'663,89 Franken (Vorjahr 55'851.40 Franken) ab. (Auskunft: Hanspeter Gärtner, Chef Rechtsdienst, Einwohnerdienste, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 70 33).
  • die Jahresrechnung und den Jahresbericht für das Jahr 1998 der kantonalen Gebäudeversicherung zuhanden des Grossen Rates genehmigt. Die Rechnung des Geschäftsjahres 1998 schliesst bei einem Aufwand von 48,7 Millionen Franken und einem Ertrag von 60,9 Millionen Franken mit einem Überschuss von 12,2 Millionen Franken ab. Der Überschuss wird dem Reservefonds zugewiesen. Der Reservefonds beträgt Ende 1998 223,4 Millionen Franken, die Rückstellung für Schadenausgleich 80 Millionen Franken. (Auskunft: Dr. Felix Escher, Departementssekretär, Finanzdepartement, Tel. 267 95 60).
  • das Baudepartement für eine erste Etappe der Sanierung der Birsigüberdeckung bei der Falknerstrasse zum Vollzug von 1 Million Franken ermächtigt. Das ganze Projekt der Birsigüberdeckungs-Instandsetzung zwischen der Falknerstrasse und der Rüdengasse soll im Jahr 2001 fertig sein. (Auskunft: Reynald Christen, Ressortleiter Brücken und Kunstbauten, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 267 93 16).
    • Sanierungsarbeiten bei Schulhäusern kosten 595'000 Franken
    • Für den Ersatz der nicht 2000-fähigen Telefonzentrale und Lüftungsanpassungen in der St. Jakobshalle braucht es 423'000 Franken.
    • Neue Betten auf der Feuerwache kosten 50'000 Franken.
    • Renovationsarbeiten an den ZLV-Liegenschaften Magdenstrasse 21 - 25 und Birsigstrasse 45 (Restaurant Rialto) kosten 142'000 Franken
    • Für Heizungs/Lüftungssanierung im Tiefbauamt an der Lehenmattstrasse werden 80'000 Franken benötigt.
    • Das Restaurant der Kunsteisbahn Margarethen muss erneuert werden, dies hat Kosten von 187'000 Franken zur Folge.
    • Für die Sanierung der Heizungsanlage im Kantonalen Arbeitsamt braucht es 200'000 Franken. (Auskunft: Josef Henrich, Stv. Leiter Bauverwaltung, Baudepartement, Tel. 267 60 38).
  • einen Objektkredit des Kantonsspitals von 1 Million Franken für Informatik-projekte zum Vollzug freigegeben. Darin enthalten sind kleinere Informatikvorhaben in verschiedenen Departementen und Abteilungen (Bürokommunikation, Diagnose, Erfassung und Auswertung von Labordaten, NT-Umstellungen etc.). (Auskunft: F. José Brandao, Finanzen und Controlling, Informatik und Organisation, Kantonsspital, Tel. 265 22 70).
  • einen Beitrag von maximal 10'000 Euro (ca. 16'000 Franken) für das Interreg-II-Projekt "Grenzüberschreitende Jugendarbeit/Jugendbewegungen Oberrhein Mitte-Süd"und einen Beitrag von maximal 5'000 Euro (ca. 8'000 Franken) für das Interreg-II-Projekt für die Publikation des "Raumordnerischen Orientierungsrahmens für das Oberrheingebiet" genehmigt. Das Projekt zur grenzüberschreitenden Jugendarbeit/Jugendbewegungen mit Gesamtkosten von ca. 220'000 Franken fördert die trinationale Begegnung von Kindern und Jugendlichen aus Jugendgruppen in der Region Oberrhein. Die Publikation des raumordnerischen Orientierungsrahmens (Gesamtkosten ca. 136'000 Franken) umfasst Analysen unter anderem der Stärken und Schwächen der Region am Oberrhein sowie Überlegungen zu den Gestaltungsmöglichkeiten in den Gebieten Verkehr, Umwelt, Siedlungsentwicklung u.a. Es ist vorgesehen, dass der Bund die Hälfte des Kantonsanteils von insgesamt rund 24'000 Franken für die beiden Projekte übernimmt. (Auskunft: Dr. iur. Lukas Huber, Departementssekretär II, Justizdepartement, Tel. 267 80 79).
    • Dr. iur. Susanne Baeggli.
    • Dora Vital Wehrli, lic. phil., Sozialarbeiterin HFS
    • Susanne Göpfert, lic. phil., Frauenarbeit, Jugendarbeit, Wissenschafterin
    • Sonja Matheson, Öffentlichkeitsbeauftragte einer entwicklungspolitischen Organisation.