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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Finanzdepartement zur beabsichtigten Verdoppelung der Schwerverkehrsabgabe festgehalten, dass er dieser Verordnungsänderung vollumfänglich zustimmt. Denn diese Abgabenerhöhung ist einerseits durch den von Volk und Ständen gutgeheissenen Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs gedeckt, andererseits ist beabsichtigt, die Verdoppelung linear ohne Vollzugsänderungen umzusetzen (Auskunft: Rainer Zimmermann, Dienstchef Verkehrsabteilung, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 79 99).
  • in seiner Beantwortung des parlamentarischen Vorstosses von Philipp Cueni (Prog.) festgehalten, dass die kantonale Sportinfrastruktur der Bevölkerung vielfältige Sportmöglichkeiten anbietet. Innerhalb der letzten 10 Jahre hat der Kanton Basel-Stadt für die Sportinfrastruktur rund 139 Millionen Franken ausgegeben. Die kantonalen Sportanlagen und Turnhallen sind seit einigen Jahren auch an Wochenenden und in den Ferien offen. Auch die Schulhöfe und viele andere geeignete Plätze wurden mit Sportmöglichkeiten ausgerüstet (Auskunft: Roland Minder, Adjunkt, Ressort Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 606 95 98).
  • einer Änderung der Verordnung betreffend Gebühren für Medizinalpersonen und für Bewilligungen für medizinische Institute und Spitäler zugestimmt. Die Verordnung wurde im Hinblick auf die neue Komplementärmedizin-Verordnung geändert. Gleichzeitig wurden die seit 1992 unverändert geltenden Gebühren für die Bewilligungserteilung für Medizinalpersonen etwas erhöht (für höhere Medizinalpersonen 350 Franken; für nicht-ärztliche Medizinalpersonen 150 Franken). In der Verordnung sind neu ebenfalls die für Bewilligungen für Alters- und Pflegeheime zu entrichtenden Gebühren geregelt (für die Eröffnung und Führung 500 Franken) (Auskunft: Urs Höchle, juristischer Adjunkt, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 11).
  • einem Nachtrag zur Hepatitis-B Vereinbarung betreffend Impfungen an Basler Kindergarten- und Schulkindern zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer zugestimmt. Der Nachtrag regelt die Abgeltung der Leistungen des Schulärztlichen Dienstes, der ab dem Schuljahr 1999/2000 Hepatitis-B-Reihenimpfungen an Jugendlichen einführt. Der Schulärztliche Dienst hatte die Einführung dieser Reihenimpfung bereits für das Schuljahr 1998/1999 geplant, hatte sie jedoch unter anderem wegen des grossen organisatorischen Aufwandes um ein Jahr verschieben müssen. Nachdem die Leistungspflicht der Krankenversicherer per 1. September 1998 auf Hepatitis-B-Impfungen ausgedehnt worden war, hatte das Eidgenössische Departement des Innern die öffentlichen Gesundheitsdienste aufgefordert, sich an Reihenimpfprogrammen zu beteiligen und senkte den Impfstoff-Preis für Reihenimpfungen auf rund die Hälfte des Preises der Einzelimpfung (Auskunft: Michelle Salathé, juristische Mitarbeiterin, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 86 26)
  • beschlossen, dass die Liegenschaft Gartenstrasse 78 in Basel ins Denkmalverzeichnis aufgenommen wird. Das Erziehungsdepartement und die zur Vernehmlassung eingeladenen Departemente wiesen darauf hin, dass es sich bei der Villa an der Gartenstrasse 78 um einen Bau von grosser architektonischer Bedeutung und von grossem Wert für das Stadtbild handelt. Sie wurde nach einer vorübergehenden Zwischennutzung ("Villa Epoque") vor kurzem von einem neuen Eigentümer übernommen. Dieser möchte das Haus erhalten und einer umfassenden Gesamtsanierung unterziehen. (Auskunft: Sandro Messner, Stv. Ressortleiter Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 44)
  • das Baudepartement ermächtigt, für die Erweiterung der Grünanlage sowie die Errichtung einer Wohnstrasse in der Peter Rot-Strasse zwischen Chrischonastrasse und Wettsteinallee dem Gewerberappenfonds 250'000 Franken zu belasten. Die Arbeiten werden im Herbst 1999 abgeschlossen sein (Auskunft: Thomas Gerspach, Stv. Leiter Grünplanung, Baudepartement, Tel. 267 69 45).
  • zulasten des Objektkredits des Kantonsspitals "Medizinische Apparate und Einrichtungen" insgesamt 2,89 Millionen Franken zum Vollzug freigegeben. Im Einzelnen kostet ein neuer Linearbeschleuniger 2,25 Millionen Franken, für ein neues Röntgengerät für die Abteilung Urologie werden 430'000 Franken benötigt und ein neuer Chirurgie-Bildverstärker kostet 210'000 Franken. Die Anschaffung dieser drei Geräte ist notwendig, weil die bestehenden Geräte den Anforderungen nicht mehr gerecht werden. (Auskunft: Ernst Brülisauer, Bereichsleiter Betrieb Kantonsspital, Sanitätsdepartement, Tel. 265 30 70)
    • Regierungsrat Dr. Ueli Vischer, Vorsteher Finanzdepartement
    • Dr. iur. Gregor Thomi.