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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- beschlossen, den Kredit für die Instandstellung von Dach und Fach der Liegenschaften Münsterplatz 10, 11, 12 und Rittergasse 2 um 600'000 Franken zu kürzen, da die Schäden geringer sind als ursprünglich angenommen. Dafür wird der Kredit Innensanierungen der Liegenschaften Münsterplatz 10, 11, 12 und Rittergasse 4 um 600'000 Franken erhöht. Damit kann die Ingenieurabteilung des ehemaligen Amtes für Energie und technische Anlagen auch räumlich mit dem Hochbau- und Planungsamt zusammengeführt werden. (Auskunft: Bruno Chiavi, Hochbau- und Planungsamt, Leiter Hauptabteilung Hochbau, Baudepartement, Tel. 267 94 49).
- dem Baudepartement für die Realisierung der elektronischen Planverwaltung bei den Industriellen Werken Basel (IWB) einen Kredit von insgesamt 252'800 Franken bewilligt. Davon werden 120'000 Franken für Hardware- und 132'800 Franken für Softwareinvestitionen benötigt. Damit können die IWB künftig alle Pläne in digitaler Form erstellen, bearbeiten und verwalten sowie neu auch die Pläne in digitaler Form vom Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt beziehen. (Auskunft: Rolf Lelli, Leiter Informatik, Industrielle Werke Basel, Tel. 275 52 19).
- die Vertragsverlängerung der Theatergenossenschaft mit dem Direktor des Theater Basel, Michael Schindhelm, genehmigt. Der Vertrag war anfang Februar um drei Jahre, das heisst für die Periode Juni 2001 bis Juni 2004 verlängert worden. Gemäss Statuten der Theatergenossenschaft muss der Regierungsrat den Vertrag genehmigen. (Auskunft: Dr. Andreas Spillmann, Leiter Ressort Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 23)
- den von der Kunstkreditkommission Basel-Stadt ausgearbeiteten Entwurf für das Kunstkreditprogramm 1999 genehmigt. Das Kunstkreditprogramm kann bezogen werden beim Erziehungsdepartement, Ressort Kultur, Münsterplatz 2, 4001 Basel. (Auskunft: Hedy Graber, Beauftragte für Kulturprojekte, Erziehungsdepartement, Tel. 267 66 18)
- in seiner Vernehmlassungsantwort auf den Entwurf zu einer eidgenössischen Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten begrüsst, dass nun zwei Verordnungen zu einer zusammengefasst werden. Weiter drückt er seine Befriedigung darüber aus, dass der gesamte Gesundheitsschutz (Arbeitsgesetz und Unfallversicherungsgesetz) wie auch die technischen Vorschriften (Bundesgesetz über die Sicherheit technischer Einrichtungen und Geräte) in derselben Verordnung ihren Niederschlag finden. Auch eine Harmonisierung mit den einschlägigen EU-Vorschriften scheint gegeben. (Auskunft: Hansjürg Dolder, Co-Leiter, KIGA Basel-Stadt, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 87 50).
- das Budget der Einwohnergemeinde Bettingen zur Kenntnis genommen. Der Finanzausgleich an den Kanton Basel-Stadt beträgt gemäss Budget 1999 unverändert 133'000 Franken.
- in seiner Antwort auf eine Vernehmlassung zum Entwurf der Bauprodukteverordnung mit Genugtuung festgestellt, dass die in einem früheren Entwurf zu Lasten der Hauseigentümer beabsichtigte Finanzierung der nachträglichen Kontrolle der Bauprodukte vorerst ausgestellt worden ist. Auch andere von Basel-Stadt bereits geäusserte Bedenken sind im neuen Entwurf berücksichtigt. (Auskunft: Jürg Scherer, lic.iur., Rechtsabteilung Baudepartement, Tel. 267 91 84).
- Antonina Stoll, Vorsteherin des ständigen staatlichen Einigungsamtes.
- Peter Aegerter, Bereichspersonalchef der Ciba Spezialitätenchemie
- Dr. Caroline Barthe, Leiterin der Rechtsabteilung des Baudepartementes.