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MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat ausserdem
- die Vorlage betreffend Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und nutzplanerische Massnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Messe Basel respektive der Umgestaltung des Messeplatzes zu Handen des Grossen Rates genehmigt. Dazu findet am 29. Oktober 1999, 11.00 Uhr, eine Medienorientierung statt. Sie werden separat eingeladen.
- die Kaminfegerordnung der neuen, bundesgerichtlichen Rechtssprechung angepasst. Angepasst beziehungsweise gestrichen wurden aber nicht nur verfassungswidrige Bestimmungen, sondern auch solche Vorschriften, an denen das öffentliche Interesse nicht mehr vorhanden oder die sonst überholt waren. (Dr. Bernhard Staehelin, Stv. Leiter Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 267 91 65)
- den Projektierungskredit in der Höhe von 700'000 Franken für den Neubau des Schulhauses "Hinter Gärten" zu Handen des Grossen Rates genehmigt. Mit der Projektierung soll dem wachsenden Raumbedarf der Schulen in Riehen Rechnung getragen werden. Um Lösungsvorschläge für den Neubau des Primarschulhauses mit 2 Turnhallen auf dem Areal "Hinter Gärten" zu erlangen, wird ein Projektierungswettbewerb ausgeschrieben. Die Jurierung findet im Januar 2000 statt. (Auskunft: Albert Dysli, Projektleiter Hochbau- und Planungsamt, Baudepartement, Tel. 267 94 07)
- den Subventionsvertrag zugunsten des Vereins "Blaues Kreuz Basel-Stadt" für die Jahre 2000 - 2002 genehmigt. Der Subventionsbetrag beläuft sich auf brutto 250'000 Franken pro Jahr. 150'000 Franken davon werden dem Alkoholzehntel entnommen, demnach beträgt die Nettobelastung für die Staatsrechnung 100'000 Franken pro Jahr. Die Subvention muss noch vom Grossen Rat gutgeheissen werden. (Auskunft: Astrid Müller, Tarifwesen und Betriebswirtschaft, Sanitätsdepartement, Tel. 267 95 24)
- der Rheinschifffahrtsdirektion (RSD) einen dringlichen Kredit in der Höhe von insgesamt 706'600 Franken für Massnahmen zur Behebung hochwasserbedingter Schäden und für prophylaktische Massnahmen bewilligt. Mit Notbaggerungen hat die RSD bereits dafür gesorgt, dass die gefährlichsten Hindernisse in ihrem Zuständigkeitsbereich entfernt wurden (Kosten: 37'500 Franken). Um die Gesamtkosten für weitere notwendige Baggerungen abschätzen zu können, hat die RSD auch bereits echographische Vermessungen durchführen lassen (Kosten: 31'600 Franken). Diese Abklärungen ergaben, dass im Wendebecken, im Hafenbecken I und II und unterhalb der Dreirosenbrücke im Bereich der Tankschiffliegeplätze dringliche Baggerungen vorgenommen werden müssen (Kosten 562'500 Franken). Für Sofortmassnahmen zum Schutz RSD-eigener Bauten und Installationen sowie für die technische Aufrüstung des Hafenpegels in seiner Funktion als Informations- und (Vor-)Warnsystem werden 75'000 Franken benötigt (Auskunft: Niklaus P. Schär, Leiter Innendienst, Rheinschifffahrtsdirektion, Tel. 631 45 45).
- einen Schenkungsvertrag zu Gunsten des Museums der Kulturen für den Umbau des Museumscafés genehmigt und eine Spende für denselben Zweck dankbar angenommen. Schenkung und Spende betragen je 300'000 Franken. Die schenkenden Persönlichkeiten, deren Grosszügigkeit erst den geplanten Umbau ermöglicht, wünschen anonym zu bleiben. Der Regierungsrat bedankt sich bei ihnen herzlich und hofft, dass das neue Café/Restaurant wesentlich zur Belebung des Münsterplatzes beitragen wird. (Auskunft: Dr. Clara B. Wilpert, Direktorin Museum der Kulturen Basel, Tel. 266 56 11 und Sandro Messner, Stv. Ressortleiter Kultur, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 44; vgl. hierzu auch Medienmitteilung vom 10. August 1999).
- in einer ausführlichen Vernehmlassung zu drei Rechtsetzungsverfahren bezüglich Gleichstellung der Behinderten zum Ausdruck gebracht, dass der Kanton Basel-Stadt diesem Bereich sehr grosse Beachtung schenkt. Im weiteren schreibt der Regierungsrat dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, dass eine Verfassungsänderung im Sinne eines direkt gegenüber dem Gemeinwesen und Privaten durchsetzbaren Rechts auf Zugang zu öffentlichen Bauten und Anlagen sowie auf Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen und Leistungen im jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig ist. Dies aufgrund des Gesetzgebungsauftrags an Bund und Kantone in Artikel 8 Absatz 4 der neuen Bundesverfassung und der bereits erfolgten und geplanten kantonalen Gesetzgebung. (Auskunft: Bruno Lötscher-Steiger, Leiter Rechtsabteilung, Justizdepartement, Tel. 267 80 35)
- in der Vernehmlassung zur Verordnung über die Mehrwertsteuer angeregt, dass rechtzeitig ein Kontakt zwischen der Eidgenössischen Steuerverwaltung und den Kantonen stattfindet, damit die neue Broschüre für die Gemeinwesen deren Anliegen genügend Beachtung schenkt. Zudem ist es laut dem Regierungsrat notwendig, dass in der neuen Verordnung zum Mehrwersteuergesetz auch die von ausländischen Unternehmen auf schweizerischem Gebiet erbrachten Beförderungsleistungen im grenzüberschreitenden öffentlichen Personennah- oder -regionalverkehr von der Mehrwertsteuer befreit werden. (Auskunft: Hans Bollier, Chef der Finanzkontrolle, Finanzdepartement, Tel. 267 95 85)
- Ernst Davatz. Die zweite Vakanz wird später geregelt
- Thomas Siegrist-Rupp
- Peter Grossniklaus (zuvor bereits Elternvertreter)
- Alois Zahner
- Alois Zahner
- Rolf Schreck