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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • die Vorlage betreffend Auflösung der Vereinbarung und der Zusatzvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der regionalen Tagesschulen und des Kindergartens für motorisch behinderte und sehbehinderte Kinder in Münchenstein genehmigt und an den Grossen Rat weitergeleitet. Vergl. dazu Medienmitteilung aus der gemeinsamen Regierungsratssitzung BS/BL vom 14. Juni 1999. (Auskunft: Ernst Davatz, Leiter Abteilung Sonderpädagogik, Erziehungsdepartement, Tel. 267 84 91).
  • das Baudepartement zum Vollzug gebundener Ausgaben in der Höhe von insgesamt 6 Millionen Franken ermächtigt. Die Ermächtigung erfolgte für die Objekte der Budgetrate 1999 definitiv und für diejenigen Ausgaben, die erst im Budget 2000 und folgende ausgabenwirksam werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Grossen Rat. Im Einzelnen müssen folgende Ausgaben getätigt werden: Beim Holbeinschulhaus werden für die 2. Bauetappe mit der Sanierung der Fassaden im 1. - 3. Obergeschoss und der haustechnischen Installationen 2,65 Millionen Franken benötigt. Beim Theater Basel kostet der Ersatz der Regenwasserleitungen 110'000 Franken. Für die Gesamtsanierung der Treppenhäuser und Gangzonen im Bläsischulhaus werden 1,2 Millionen Franken benötigt. Umfangreiche bauliche Anpassungen an den Neubau Pharmazentrum kosten beim Biozentrum kosten 1,7 Millionen Franken. Beim Anatomischen Institut werden für thermische Isolierungen des Altbaudaches 350'000 Franken benötigt. (Auskunft: Bruno Chiavi, Leiter Hochbau- und Planungsamt, Hauptabteilung Hochbau, Tel. 267 94 49).
  • beschlossen, sich in der Vernehmlassung zur geplanten Verordnung über die Meldung und die Untersuchung von sicherheitsrelevanten Ereignissen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (Ereignisverordnung) der Stellungnahme der Konferenz der Direktionen des öffentlichen Verkehrs grundsätzlich anzuschliessen. Angeregt wird zudem die Sicherstellung, dass die eigene Sammlung und Auswertung von Unfalldaten durch den Betriebsinhaber nicht aufgehoben wird und dass die Frist zur Veröffentlichung eines Störfallberichtes gemäss Störfallverordnung und Ereignisverordnung einheitlich geregelt wird. (Auskunft: Dr. Klaus Wepler, akademischer Mitarbeiter, Ressort Verkehr, Wirtschafts- und Sozialdepartement, Tel. 267 85 17).