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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • den Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 über die Reform der Justiz
    • die Volksinitiative "für die Beschleunigung der direkten Demokratie"
    • die Volksinitiative "für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden"
    • die Volksinitiative "zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie"
    • die Volksinitiative "für die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen" durchzuführen und die Abstimmung zu den kantonalen Vorlagen über
    • die Initiative "für einen gerechten Teuerungsausgleich beim Staatspersonal"
    • den Grossratsbeschluss betreffend Rahmenkredit Wohnumfeldaufwertung vom 17. November 1999 (vorbehältlich des Zustandekommens des Referendums)
    • den Grossratsbeschluss betreffend Änderung der Kantonsverfassung "Aufhebung des Beamtenbegriffs" vom 17. November 1999 unter dem Vorbehalt, dass gegen das vom Grossen Rat am gleichen Tag verabschiedete Personalgesetz kein Referendum ergriffen wird bzw. zustande kommt (Ablauf der Referendumsfrist 1. Januar 2000) am gleichen Wochenende durchzuführen. (Auskunft: Doris Moser, Abteilungsleiterin Wahlen und Abstimmungen, Tel. 267 70 47).
  • in einer Vernehmlassung an den Bund die vorgeschlagenen Änderungen der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 bezüglich Transport von leichtverderblichen Lebensmitteln und Fahrverboten an kantonalen Feiertagen gutgeheissen. Auf entsprechende Zusatzfragen vertritt der Regierungsrat die Meinung, dass die Höchstgeschwindigkeit für Anhängerzüge und Sattelmotorfahrzeuge auf Ausserortsstrassen nicht von 60 auf 80 km/h heraufgesetzt werden soll, und dass künftig für Kinder unter 7 Jahren die Verwendung von Kinderrückhaltevorrichtungen auch auf den Rücksitzen obligatorisch sein soll. (Auskunft: Peter Schärer, Chef Verkehrszug, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 72 34, Natel 079 674 33 44).
  • den Monatslohn für juristische Volontäre in der Kantonalen Verwaltung Basel-Stadt per 1. Januar 2000 auf 2'600 Franken angehoben. Dieser Lohn bleibt künftig für die ganze Volontariatsdauer konstant, wie dies zum Beispiel in Baselland Praxis ist. Die Ist-Löhne liegen bei 1'187 Franken im 1.-3. Monat, ab 4. Monat bei 2'337 Franken. Ein Quervergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass nur die Kantone Aargau und Luzern tiefere Volontariatslöhne ausrichten, während die anderen Vergleichskantone höhere Volontariatslöhne zahlen. (Auskunft: Rosmarie Hofstetter, lic.iur., Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 267 99 48).
  • das Baudepartement zum Vollzug gebundener Ausgaben in der Höhe von 2,85 Millionen Franken ermächtigt. Für die Erneuerung der rund 100 Jahre alten Strassenanlage der Gundeldingerstrasse zwischen Margarethenstrasse und Thiersteinerallee werden 2,3 Millionen Franken benötigt, die Bauarbeiten werden auf die Jahre 2000-2002 aufgeteilt. In Koordination mit Leitungsverlegungen muss auch die ebenfalls rund 100 Jahre alte Nebenfahrbahn zwischen dem St. Alban-Tor und dem Aeschenplatz erneuert werden. Die Kosten dafür betragen 550'000 Franken. Der Beschluss erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung des Budgets 2000 durch den Grossen Rat. (Auskunft: Martin Wieser, Leiter Strasseninspektorat, Tiefbauamt, Baudepartement, Tel. 267 93 39)
    • Die notwendige Ersetzung eines Ultraschall-Duplexgerätes für die Abteilung Angiologie kostet 265'000 Franken.
    • Für ein Massenspektrometriegerät, welches präzise Analysen von Biomolekülen und Medikamenten erlaubt, werden 315'000 Franken benötigt.
    • Eine Elektrophysiologie-Anlage für die Abteilung Kardiologie, welche die definitive Heilung von Herzrhythmus-Störungen ermöglicht, kostet 2,05 Millionen Franken. (Auskunft: Ernst Brülisauer, Leiter Betrieb Kantonsspital, Tel. 265 30 75).
    • lic.iur. Katrin Zehnder.