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Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat ausserdem

  • gut 200'000 Franken für die Finanzierung der verlängerten Öffnungszeiten sowie der Bewachung der beiden Basler Gassenzimmer dringlich bewilligt. Diese Massnahmen erfolgen im Zusammenhang mit dem im vergangenen Oktober vom Regierungsrat beschlossenen Massnahmenpaket Sicherheit. (Auskunft: Dr. Andrea Attenhofer, Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Justizdepartement, Tel. 267 81 83)
  • den Entwurf für die Änderung der "Verordnung betreffend Regierungs- und Verwaltungstätigkeit in ausserordentlichen Lagen" genehmigt. Damit können im Kantonalen Führungsstab neu ein Dienst "Informatik" sowie ein Dienst "Koordination externer Hilfe" geschaffen werden. Die personelle Besetzung des Bereiches "Informatik" wird durch die Zentrale Informatik-Dienststelle wahrgenommen, die Funktion der "Koordination externer Hilfe" wird voraussichtlich aus den Reihen des Polizei- und Militärdepartementes besetzt werden. (Auskunft: Roger Fischer, Stabschef, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 267 71 55)
  • die Verordnung über das Baubewilligungsverfahren und die Bauaufsicht (Bauverordnung) geändert. Gemäss neuer Fassung des Paragraphen 43 Absatz 2 muss ein Entscheid der Baurekurskommission wieder - wie in der ursprünglichen Fassung, die bis 1993 Gültigkeit hatte - schriftlich begründet werden. In einfachen Fällen soll die Begründung summarisch ausfallen. 1993 war eine Regelung eingeführt worden, die das Baubewilligungsverfahren hätte beschleunigen sollen, in der Praxis wurde diese Absicht allerdings nicht bestätigt. (Auskunft: Dr. Bernhard Staehelin, stv. Leiter Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 267 91 65)
  • den vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement zur Vernehmlassung zugestellten Entwurf einer Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen grundsätzlich gutgeheissen, da die Angleichung des schweizerischen Rechts an die EG-Richtlinie 95/16 über Aufzüge sinnvoll und nötig ist. Angesichts der bedeutenden Vorteile der europaweiten Rechtsvereinheitlichung können auch Einschränkungen des Geltungsbereichs des kantonalen Rechts verschmerzt werden. Im Rahmen des verfolgten Zieles sollen aber allfällige Möglichkeiten, den Verordnungsentwurf zu vereinfachen oder zu kürzen, genutzt werden. (Auskunft: Dr. Bernhard Staehelin, stv. Leiter Rechtsabteilung, Baudepartement, Tel. 267 91 65)
  • beschlossen, dem Amt für Zivilschutz und Katastrophenhilfe des Kantons Graubünden 10 Motorspritzen Typ 2 inklusive Schlauchmaterial und Verladeanhängern zu schenken. Diese Löschutensilien werden in Basel seit der Neuausrichtung des Zivilschutzes im Sinne des Leitbildes "Zivilschutz 95" nicht mehr benötigt, da unter anderem der ehemals bundesgesetzlich vorgeschriebene Auftrag "Brandschutz, Brandbekämpfung" aufgehoben wurde. Im Kanton Graubünden werden die Motorspritzen und das dazugehörige Material an finanzschwache Berggemeinden verteilt. (Auskunft: Bruno Wartmann, Bevölkerungsschutz Basel, Polizei- und Militärdepartement, Tel. 316 70 00)
    • Hans-Ulrich Bruni, Leiter Bewährungshilfe Basel-Stadt
    • Dr. Paul Meyer
    • Annick Kundert
    • Maya Rohrbach
    • Monika Dillier
    • Daniel Kurjakovic
    • Sabine Lang
    • Reinhard Storz
    • Dorothea Strauss