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Wie weit muss ein Bauvorhaben auf das vorgegebene Stadtbild Rücksicht nehmen?

Medienmitteilung

Regierungsrat

Anzug Kurt H. Freiermuth DSP -- Die umstrittene Hälfte des Doppeleinfamilienhauses "Beim Wasserturm 14" auf dem Bruderholz entspricht der Siedlungsstruktur. Die moderne Architektur ist auch bei anderen Ergänzungsbauten dieser Siedlung gewählt worden. Die Mitsprache der Stadtbildkommission ist in der betreffenden Zone 2a nur beschränkt möglich.

Der Neubau der einen Hälfte des Doppeleinfamilienhauses "Beim Wasserturm 14" auf dem Bruderholz fällt mit seiner aussergewöhnlichen Erscheinung auf. Das auf Grund der formulierten kubischen Randbedingungen geplante und gebaute Haus auf dem Bruderholz entspricht aber der ursprünglichen und im Verlaufe der Zeit gewachsenen Siedlungsstruktur. Die gewählte Architektursprache gilt als modern, was auch für andere Ergänzungsbauten in der Siedlung zutrifft. Die Liegenschaft "Beim Wasserturm 14" hat die Gemüter der Anwohnerinnen und Anwohner bewegt. Es kam zu einem Schriftwechsel mit dem Baudepartement und provozierte später einen parlamentarischen Vorstoss .

In der Folge des Schriftwechsels wurde das Projekt durch die Stadtbildkommission beurteilt. Deren gestalterische Mitsprache ist in der fraglichen Zone 2a allerdings eingeschränkt. Möglich ist im Rahmen des Gebotes der Rechts- und Gleichbehandlung von Baugesuchen in der Zone 2a lediglich die Prüfung einer eigentlichen Verunstaltung.

In Bezug auf die Farbgebung des Neubaus auf dem Bruderholz waren innerhalb der Stadtbildkommission die Ansichten durchaus geteilt. Bei bestehenden Bauten innerhalb der Zone 2a ist ein Renovationsanstrich der Fassade und somit die Farbgebung jedoch nicht bewilligungspflichtig. Deshalb werden auch bei Neubauten ausserhalb der Schon- und Schutzzone keine Auflagen bezüglich Farbgebung gemacht.

Mit dieser Begrenzung der Eingriffsmöglichkeit der Stadtbildkommission wollte der Gesetzgeber verhindern, dass diese Kommission zu einem "Architekturpapst" wird, womit auch der Einfluss der Kommission auf die architektonische Qualität eines Projektes beschränkt bleibt.

Weitere Auskünfte

Kurt Ehrsam, Architekt Tel. 267 92 28 Hochbau- und Planungsamt Baudepartement