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Zukunft des Kasernenhaupttraktes

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Anzugsbeantwortung Giovanni Nanni FDP) -- Die künftige Nutzung des Haupttrakts der ehemaligen Kaserne in Basel ist noch offen. Für die Zeit nach dem Auszug der heutigen Schule voraussichtlich im August 2000 ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. Deshalb kann auch noch nicht gesagt werden ob die Künstlerateliers von der Klingentalkirche in den Kasernenhaupttrakt verschoben werden können. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der ehemaligen Klosterkirche ist nur bedingt möglich und aus denkmalpflegerischen Gründen eher fragwürdig.

Für die Räumlichkeiten im Haupttrakt der ehemaligen Basler Kaserne, die durch den Auszug der Schule voraussichtlich im August 2000 frei werden, sind zur Zeit folgende Nutzungsmöglichkeiten in Evaluation: Nutzung durch die Kunstfachklasse der Fachhochschule beider Basel, durch Kultur- und Freizeiteinrichtungen, durch Künstlerateliers, oder die Abgabe an Private zur Nutzung als Hotel oder Wohnhaus.

Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Klingentalkirche drängt sich nicht auf. Weil einige wichtige Elemente fehlen, ist eine Rekonstruktion der Klingentalkirche nur bedingt möglich. Dazu stellt sich auch die Frage der Wünschbarkeit einer Rekonstruktion. Heutige Denkmalpflege postuliert die Erhaltung des gewachsenen Zustandes der Baudenkmäler. Schliesslich würde eine Rückführung in den ursprünglichen Zustand der Klosterkirche rund 25 Millionen Franken kosten. Für den damit entstehenden Grossraum besteht zur Zeit kein Bedarf.

Sinn machen würde es, den prachtvollen Dachraum im Langchor mit den kostbaren gotischen Schlusssteinen von den Zwischenwänden zu befreien und für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Voraussetzung dazu wären die Verlegung der Ateliers, die Entfernung der für den Kasernenbetrieb gefertigten Einbauten sowie umfangreiche, konservierende Massnahmen im Inneren und Äusseren. Die Kosten dafür werden auf rund 10 Millionen Franken geschätzt. Da das Bauwerk als Denkmal von nationaler Bedeutung eingestuft wird, kann im Falle einer umfassenden Renovation mit einem Bundesbeitrag von 20 Prozent der effektiven Baukosten gerechnet werden. Unumgänglich sind jedoch Instandsetzungsarbeiten um die schützenswerte Bausubstanz zu erhalten. Die hierzu notwendigen Ausgaben werden im Budget mittelfristig berücksichtigt.

Dies ist der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses zu entnehmen, in dem zur künftigen Nutzung dieser Bauten Fragen gestellt und Anregungen gemacht werden.

Weitere Auskünfte

Bruno Chiavi Tel. 267 94 49 Leiter Hauptabteilung Hochbau Baudepartement