Zulassungsbeschränkungen für das Studium der Humanmedizin an der Universität Basel für das Jahr 1999/2000
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Zulassung zum Studium der Medizin an der Universität Basel wird für ein weiteres Jahr beschränkt. Dies hat der Regierungsrat auf Antrag des Universitätsrats in Koordination mit den Universitätskantonen Bern Zürich und Fribourg beschlossen damit die Ausbildungsqualität und die Sicherung der Studienreform gewahrt werden können. Insgesamt stehen für das Studium der Medizin im ersten Jahr 158 Plätze zur Verfügung davon 40 für das Studium der Zahnmedizin.
Studienanwärterinnen und Studienanwärter der Humanmedizin müssen sich im Juli 1999 wie im Vorjahr einem speziellen Eignungstest unterziehen. Sie werden aufgrund der Testergebnisse auf die vorhandenen Studienplätze in der Deutschschweiz aufgeteilt, das heisst, gegebenenfalls einer anderen als der gewünschten Hochschule zugewiesen. Mit der Organisation von Test und Auswahlprozedere ist das Generalsekretariat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) betraut. Die betreffenden Studienanwärterinnen und -anwärter werden von der SHK selbst ausführlich orientiert.
In Basel wird das Verfahren in der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Medizin an der Universität Basel geregelt, die der Regierungsrat nach Zustimmung der Baselbieter Exekutive am 24. März 1998 verabschiedet hat. Vor dem Beschluss des Regierungsrats waren der Universitätsrat, das Rektorat, die Medizinische Fakultät, die Regenz sowie die Planungskommission angehört worden. Die baselstädtische Verordnung ist mit den übrigen betroffenen Hochschulkantonen abgestimmt.
Die Kapazitäten der Medizinischen Fakultät sowie die Durchführung des Eignungstests werden in Basel jährlich neu festgelegt. Auch in diesem Jahr wird in Basel lediglich die Zulassung zum Studium der Humanmedizin eingeschränkt. Angeboten werden 118 Ausbildungsplätze. In der Zahnmedizin wurde die Ausbildungskapazität ohne Qualitätsverlust von 17 auf 40 Plätze erhöht, Beschränkungen sind nicht nötig. Studierende der Veterinärmedizin beginnen bereits im ersten Semester in Zürich oder Bern, wo der Eignungstest ebenfalls vorgesehen ist.
Der Regierungsrat hat sich für die Zulassungsbeschränkung im Studienjahr 1999/2000 entschieden, nachdem am 18.2.1999 die von der Schweizerischen Hochschulkonferenz erhobenen Zahlen feststanden: Beim Studium der Humanmedizin überstiegen die Voranmeldungen die Studienkapazitäten an den Universitäten Bern, Basel Freiburg und Zürich um durchschnittlich rund 55 Prozent, (in Basel rund 60 Prozent). Mit Umleitungen lässt sich lediglich in der Zahnmedizin das Kapazitätsproblem lösen.
Eine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Zulassungsbeschränkungen zum Studium der Medizin an der Universität Basel war vom Bundesgericht mit Beschluss vom 4. März 1999 abgewiesen worden.