Zurückhaltung bezüglich eines Kantons Nordwestschweiz
MedienmitteilungRegierungsrat
Stellungnahme zur Motion Dr. Roman Geeser FDP -- Der Regierungsrat hat den parlamentarischen Vorstoss betreffend Kanton Nordwestschweiz als rechtlich zulässig erklärt. Dem Grossen Rat wird beantragt die Motion in einen Anzug umzuwandeln. Materiell ist der Regierungsrat der Meinung dass die Schaffung eines Kantons Nordwestschweiz durchaus eine interessante Vision ist dass der Kanton Basel-Stadt die Initiative dafür aber nicht übernehmen darf. Unter anderem sollen so keine Befürchtungen einer Vereinnahmung durch Basel-Stadt geschürt werden.
Der parlamentarische Vorstoss will den Regierungsrat beauftragen, die verfassungsmässigen und gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, welche die Gründung eines Kantons Nordwestschweiz nördlich des Jurahöhenzuges erlauben. Grundsätzlich sind Anregungen zum Zusammenschluss von Kantonen oder von Teilen davon rechtlich zulässig.
Materiell hält der Regierungsrat die Schaffung eines Kantons Nordwestschweiz für eine interessante Vision; sie wurde übrigens auch im Zusammenhang mit dem Prozess WERKSTADT BASEL intensiv diskutiert. Wenn aber langfristig die historischen Grenzen in einem demokratischen Prozess verändert werden sollen, bedarf es zunächst Annäherungsschritten von geringerer staatspolitischer Verbindlichkeit sowie einer intensiven Auseinandersetzung in der Bevölkerung.
Um nicht zu bestimmend zu erscheinen, wird die allfällige Initiative zur Bildung eines Kantons Nordwestschweiz den anderen involvierten Kantonen überlassen. Der Regierungsrat hält vorerst die intensivierte interkantonale Zusammenarbeit für realistischer als die Schaffung eines Kantons Nordwestschweiz.
Eine Überweisung des parlamentarischen Vorstosses würde eine Fixierung der regierungsrätlichen Position bedeuten und diesen so bei der Suche nach mehrheitsfähigen Lösungsansätzen in Bezug auf eine intensivere Zusammenarbeit innerhalb der Nordwestschweiz behindern.
Der Regierungsrat beantragt daher dem Grossen Rat, den als Motion eingereichten parlamentarischen Vorstoss in einen Anzug umzuwandeln und dem Regierungsrat zur Prüfung, Berichterstattung und allfälligen Antragstellung zu überweisen.