Abgeltung für Fachschulen neu geregelt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat stimmt der Unterzeichnung der Interkantonalen Fachschulvereinbarung zu. Sie ersetzt die Interregionale Vereinbarung über Beiträge an Fachschulen im tertiären Bereich.
Der Regierungsrat hat dem Beitritt zur Interkantonalen Fachschulvereinbarung (FSV) zugestimmt. Das neue Abkommen, welches die Interregionale Vereinbarung über Beiträge an Fachschulen im tertiären Bereich ablöst, tritt rückwirkend per 1. August 2000 in Kraft.
Die FSV regelt für den Bereich der tertiären Fachschulen (Exklusive Universitäten und Fachhochschulen) den interkantonalen Zugang, die Stellung der Studierenden und die Abgeltung, welche die Wohnsitzkantone der Studierenden den Trägern der Fachschulen leisten.
Für den Kanton Basel-Stadt ist die FSV eine Ergänzung zum neu abgeschlossenen Regionalen Schulabkommen.