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Abstammungsdaten von Adoptivpersonen: Vormundschaftsbehörde entscheidet über deren Offenlegung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Anzugsbeantwortung Dr. Peter Aebersold SP -- Über den Zugang von adoptierten Personen zu ihren Abstammungsdaten befindet im Kanton Basel-Stadt die Vormundschaftsbehörde. Diese Praxis wird auch von der Konferenz der kantonalen Vormundschaftsbehörden empfohlen.

Die Praxis im Kanton Basel-Stadt bezüglich des Zugangs von adoptierten Personen entspricht weitgehend der von der Konferenz der kantonalen Vormundschaftsbehörden im Dezember 1999 allen Mitgliedkantonen empfohlenen Vorgehensweise.

Die Vormundschaftsbehörde Basel-Stadt sucht auf entsprechendes Gesuch einer adoptierten Person deren leibliche Eltern und konfrontiert diese mit dem Ansuchen. Stimmen die Eltern der Offenlegung ihrer Daten zu, kann ohne weiteres eine Zusammenführung erfolgen. Wehren sich aber die leiblichen Eltern gegen eine Kontaktnahme, wird eine sorgfältige Interessenabwägung vorgenommen zwischen dem anerkannten Auskunftsanspruch des Kindes über seine biologische Herkunft Kenntnis zu erhalten und dem Geheimhaltungsinteresse der leiblichen Eltern bezüglich der Tatsache der Weggabe ihres Kindes zur Adoption. Allenfalls werden auch gegen den Willen der Eltern dem Adoptivkind seine Abstammungsdaten bekanntgegeben.

Mit der von der Vormundschaftsbehörde angebotenen Hilfestellung werden die Interessen aller Beteiligten - Adoptivkind, leibliche Eltern, Adoptiveltern - einbezogen, um die bestmögliche Lösung zu finden.

Weitere Auskünfte

Dr. Denise Mangold Tel. 267 80 55 Rechtsabteilung Justizdepartement