Ansprechpartner für Asylbewerberinnen und -bewerber müssen rund um die Uhr erreichbar sein
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat stellt sich gegen "Bürozeiten" bei den Empfangsstellen. Aufnahmesuchende müssen auch ausserhalb der normalen Ämter-Öffnungszeiten eine Ansprechperson vorfinden.
Die geplante Verordnung des Bundes über den Betrieb der Empfangsstellen sieht Öffnungszeiten dieser Behörden vor, welche zwar über das in der Bundesverwaltung normale Mass hinausgehen, aber keinen 24-Stunden-Betrieb gewährleisten. Der Regierungsrat hält dies für praxisfremd. Asyl- und Schutzsuchende würden erfahrungsgemäss auch nachts oder an Feiertagen ankommen und dann möglicherweise in einem für sie fremden Gebiet umherirren. Für die Betroffenen selbst und für die nähere Umgebung der Empfangsstellen hätte dies unzumutbare Folgen. Im besten Fall würden sich die Asylsuchenden an die Polizei wenden, die dann gezwungen wäre, quasi eine "Schatten-Empfangsstelle" zu betreiben. Nach Ansicht des Regierungsrates kann dies nicht Aufgabe einer kantonalen Behörde sein; gefordert wird deshalb, dass die Empfangsstellen rund um die Uhr besetzt sind, wobei dies ausserhalb der normalen Öffnungszeiten in reduzierter Form geschehen kann.