Basel-Stadt soll dem Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination beitreten
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Beitritt des Kantons Basel-Stadt zum Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination. Das Konkordat aller Universitätskantone soll mit dem Bund eine Zusammenarbeitsvereinbarung eingehen. Diese regelt die Koordination der Hochschulpolitik zwischen dem Bund und den Kantonen.
Seit dem 1. Januar 2000 gilt das neue Universitätsförderungsgesetz (UFG). Dieses neue Gesetz soll eine gesamtschweizerisch koordinierte Universitätspolitik ermöglichen. Um den Lehr- und Forschungsstandort Schweiz weiter zu sichern, müssen Strukturen geschaffen werden, in denen Bund und Kantone gemeinsam die Hochschulpolitik festlegen. Schnittstelle der beiden Zuständigkeitsbereiche bildet die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK), in der sowohl Bund als auch Kantone Einsitz nehmen.
Um die Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im universitären Hochschulbereich (Zusammenarbeitsvereinbarung) abzuschliessen, müssen die Kantone ein Konkordat bilden, das dem Bund gegenüber als rechtsfähige Persönlichkeit auftreten kann. Das Beitrittsverfahren läuft derzeit in allen Universitätskantonen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Beitritt des Kantons Basel-Stadt zum Interkantonalen Konkordat für universitäre Koordination.
Mit den neuen hochschulpolitischen Strukturen (UFG, Konkordat und Zusammenarbeitsvereinbarung) werden die Kompetenzen definiert, die den zentralen Organen, allen voran der SUK zufallen. Auch wird bestimmt, wie Entscheide zur Hochschulpolitik getroffen und umgesetzt werden. Mit dem Konkordat wird das Engagement aller Kantone im Bereich der gesamtschweizerischen Universitätspolitik verstärkt. Mit der SUK entsteht ein universitätspolitisches Organ mit Entscheidungskompetenzen, die für den Bund, die Kantone und die universitären Hochschulen verbindlich sind. Zudem stellt die SUK einen ersten Schritt zur besseren Integration der ETH in die schweizerische Hochschulpolitik dar. Neu wird auf nationaler Ebene die Qualitätssicherung geregelt und für alle Universitäten für verbindlich erklärt.