Beitritt des Kantons Basel-Stadt zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse beizutreten.
Um eine Lücke in der Gesetzgebung im Bereich Bauprodukte zu schliessen, haben die Kantonsregierungen den Abschluss eines Konkordats vereinbart. Mit der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse können die Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, die der Aufnahme von Verhandlungen mit der EU über den Bauproduktebereich entgegenstehen, ohne die Kompetenz der Kantone zum Erlass von Bauvorschriften preiszugeben. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Beitritt von Basel-Stadt zu dieser Interkantonalen Vereinbarung.
Wer in der EU Bauprodukte auf den Markt bringen will, muss sich durch eine von der EU anerkannte Zertifizierungsstelle bestätigen lassen, dass sein Produkt den EU-Vorschriften entspricht. Schweizerische Zertifizierungs- und Prüfstellen werden von der EU jedoch nicht anerkannt. Deswegen will der Bund ein Abkommen mit der EU abschliessen, das diesen Wettbewerbsnachteil für Schweizer Produkte beseitigt. Die EU ist dazu erst bereit, wenn die Schweiz über eine dem EU-Recht mindestens gleichwertige, transparente und kohärente sogenannte Referenzgesetzgebung verfügt.
Darum hat der Bund am 8. Oktober 1999 ein Bundesgesetz über Bauprodukte erlassen. Dieses Gesetz genügt den Anforderungen der EU jedoch nur teilweise. Weil der Erlass von Bauvorschriften Sache der Kantone ist, musste der Bund von der zur Referenzgesetzgebung gehörenden Angleichung der Anforderungen an Bauwerke absehen. Die Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse schliesst nun diese Lücke.