Beschaffungsverordnungen in Basel-Stadt und Basel-Landschaft: Unterschiede teilweise bereinigt
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Dr. Donald Stückelberger LDP -- Die Unterschiede in den Entwürfen zu den Beschaffungsverordnungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft können nicht vollumfänglich beseitigt werden. Die Nachteile einer solchen Vereinheitlichung würden überwiegen.
Die im parlamentarischen Vorstoss bemängelten Differenzen zwischen den Entwürfen der Beschaffungsverordnungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben verschiedene Ursachen. Teilweise waren es formale Unterschiede, die sich in der definitiven Fassung nicht mehr vorfinden. Teilweise sind sie aufgrund der unterschiedlichen Verwaltungsorganisationen, der gesetzlichen Grundlagen, der amtlichen Bezeichnungen und der Gesetzgebungsrichtlinien in den beiden Halbkantonen unvermeidlich.
Einige Unterschiede basieren auch auf Meinungsverschiedenheiten. Die Nachteile, welche die Vereinheitlichung mit sich brächte, würden aber überwiegen. So hat der Kanton Basel-Stadt auf Empfehlung der Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz den Schwellenwert für das freihändige Verfahren bei Dienstleistungen auf 50'000 Franken festgesetzt, während er im Kanton Basel-Landschaft 100'000 Franken beträgt. Im weiteren wird im baselstädtischen Entwurf das wirtschaftlich günstigste Angebot als jenes mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis definiert, dazu wird eine längere Aufzählung möglicher Zuschlagskriterien aufgeführt. Im basellandschaftlichen Entwurf heisst es nur, die Zuschlagskriterien seien "aus fachlicher, ökologischer und ökonomischer Hinsicht" festzulegen. (Vgl. auch Medienmitteilung vom 11. April 2000).