Beurteilungsverordnung der Weiterbildungsschule II
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Beurteilungsverordnung der Weiterbildungsschule II verabschiedet. Aussagekräftig für die Berufswahl sind nicht nur Zeugnisse sondern auch Berichte zum Arbeits- und Sozialverhalten.
Die Weiterbildungsschule II hat 1999 ihren Betrieb aufgenommen. Die Neukonzeption des 10. Schuljahres erlaubt weiterhin vielfältige Angebote; sie sind sowohl inhaltlich aufeinander abgestimmt als auch organisatorisch koordiniert. Unterschiedliche, massgeschneiderte Angebote haben auch ein differenziertes Beurteilungsverfahren zur Folge. Die Beurteilungsverordnung gilt für vier Schulangebote unter dem Dach der Weiterbildungsschule II: die Integrativ-Integrationskurse, die Integrations- und Berufwahlkurse, die schulischen Angebote Basis und Basis plus sowie das kombinierte Brückenangebot Vorlehre A.
Die Verordnung über die Lernbeurteilungen und Berichte zum Arbeits- und Sozialverhalten legt im Wesentlichen die Abläufe fest und regelt Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie der Schulleitung. Im Bereich der schulischen Angebote Basis bzw. Basis plus orientiert sich die Verordnung an den langjährigen Erfahrungen der ehemaligen Berufswahlschule bzw. der Realschule. Die gelebte Praxis des letzten Schuljahres an der Weiterbildungsschule II bestätigt übrigens die Tauglichkeit des Verfahrens.
Die Verordnung tritt rückwirkend auf den Schuljahresbeginn 2000/01 in Kraft.