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Chance für eine städtebaulich erwünschte Entwicklung an der Bahnhofstrasse in Riehen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für Abschnitte von zwei Parzellen im Grundbuch Riehen (Bahnhofstrasse 3) eine Zonenänderung vorzunehmen und die beiden Einsprachen gegen diese Planungsmassnahme abzuweisen. Die Einweisung in die Stadt- und Dorfbild-Schonzone wird eine massstabgerechte Ergänzung der vorhandenen wertvollen Bausubstanz in dieser zentrumsnahen Lage ermöglichen.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat zuhanden seiner Kommission für Raumplanungsfragen eine Zonenänderung für Abschnitte der Parzellen 289 und 577 in Sektion A des Grundbuches Riehen (Bahnhofstrasse 3). Mit dieser Zonenänderung kann die Voraussetzung für eine massstabgerechte Ergänzung der vorhandenen baulichen Struktur in dieser zentrumsnahen Lage Riehens geschaffen werden.

Die Zonenänderung (Stadt- und Dorfbild-Schutzzone in die Stadt- und Dorfbild-Schonzone bzw. Einzonung von Bahnareal in die Stadt- und Dorfbild-Schonzone) ist das Ergebnis einer Lösungssuche kantonaler und kommunaler Instanzen, das auch die Grundeigentümer gutheissen. Der Gemeinderat Riehen hat der Vorlage zugestimmt.

Gegen die vorgesehene Planungsmassnahme liegen zwei Einsprachen vor. Deshalb muss die Vorlage dem Grossen Rat zuhanden seiner Grossratskommission für Raumplanungsfragen unterbreitet werden.

Weitere Auskünfte

Franz Schmidli Tel. 267 67 44 Hochbau- und Planungsamt Baudepartement