Die Baurekurskommission soll aus dem Baudepartement ausgegliedert werden
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Baurekurskommission soll als verwaltungsunabhängige Rekursinstanz aus dem Baudepartement ausgegliedert werden. Neu soll das Präsidium nicht mehr von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Baudepartementes sondern von einer verwaltungsunabhängigen Person ausgeübt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.
Das eidgenössische Raumplanungsgesetz verlangt von den Kantonen, dass die verschiedenen Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen koordiniert werden. Gegen alle Verfügungen in Bausachen muss an eine einheitliche Rechtsmittelinstanz rekurriert werden können.
Um diesem Erfordernis des Bundesrechts entgegenzukommen, soll die Baurekurskommission diese Funktion übernehmen. Hierfür soll sie als verwaltungsunabhängige Instanz aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert werden. Damit verbunden ist, dass das Präsidium nicht mehr von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Baudepartementes ausgeübt werden soll. Auch soll das Sekretariat nicht mehr durch das Baudepartement betreut werden.
Damit wird neu in Bausachen schon in der ersten Rekursinstanz ein unabhängiges Gremium über alle Rekurse entscheiden können. Zur Realisierung dieser Umgestaltung sind verschiedene Gesetzesänderungen notwendig. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Ratschlag zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Es kann damit gerechnet werden, dass die Neubesetzung der Kommission nach dem Beschluss des Grossen Rates etwa Mitte 2001 erfolgen kann.