Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Die Initiative "Fir en offe Basel" ist rechtlich zulässig

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Initiative "Fir en offe Basel" für rechtlich zulässig zu erklären.

Bei der Initiative "Fir en offe Basel", die mit 4041 gültigen Unterschriften zustande kam, handelt es sich um eine formulierte Initiative. Sie wurde 1997 eingereicht und will die Regelungen der Öffnungszeiten von Verkaufslokalen lockern.

Der Regierungsrat hat nach Prüfung durch das Justizdepartement festgestellt, dass diese Initiative den Vorschriften des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum entspricht, höherstehendes Recht berücksichtigt und die Einheit der Materie wahrt. Er beantragt dem Grossen Rat, die Initiative "Fir en offe Basel" für rechtlich zulässig zu erklären.

Weitere Auskünfte

Dr. Urs W. Kamber Tel. 267 80 60 Stv. Leiter Rechtsabteilung Justizdepartement