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Diplomprüfungsverordnung der neuen Diplommittelschule

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Diplomprüfungsverordnung der dreijährigen Diplommittelschule (DMS) verabschiedet. Damit ist der gesetzliche Rahmen für die neu strukturierte DMS vollständig abgesteckt.

Als Folge der Basler Schulreform hat am 9. August 1999 die neue DMS ihren Betrieb aufgenommen. Es wird nach neuem Ausbildungskonzept mit Schwerpunkten, überarbeiteten Lehrplänen und redigierter Stundentafel unterrichtet; die Aufnahme- respektive Promotionsverordnungen sind bereits entsprechend angepasst. Nun hat der Regierungsrat auch die Diplomprüfungsverordnung genehmigt. Sie erfüllt die Vorgaben der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) für die eidgenössische Anerkennung des DMS-Diploms und integriert bereits Elemente (z.B. Diplomarbeit), die in absehbarer Zukunft von der EDK als Verpflichtung eingeführt werden.

Die Anforderungen für das Bestehen der Diplomprüfungen sind der Promotionsverordnung angepasst worden. Diese verlangen den Nachweis eines Besuchs besonderer Schulveranstaltungen und schreibt die doppelte Kompensation ungenügender Notenwerte vor.

Mit der neuen Diplomprüfungsverordnung werden in Analogie zum Gymnasium die Bedingungen verschärft. Dies muss jedoch nicht zwingend zu einer Erhöhung der Misserfolgsquote führen: Wer die Selektionshürden während der ersten beiden Schuljahre nimmt, darf weiterhin mit einem erfolgreichen Diplomabschluss rechnen.

Die Diplomprüfungsverordnung wird rückwirkend auf den Beginn des Schuljahres 1999/2000 wirksam.

Weitere Auskünfte

Elisabeth Simon Tel. 267 63 44 Fachstelle Sekundarstufe II Erziehungsdepartement