Elternbeiräte: vereinfachtes Wahlverfahren
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat der Neufassung der Schulordnung (§66 - 68) zugestimmt. Das vereinfachte Wahlverfahren für die Elternbeiräte kann die Eltern zur verstärkten Mitsprache ermutigen.
Beim Vollzug der Schulreform wurde für die Orientierungs- und Weiterbildungsschule die Zusammenarbeit der Eltern mit den Lehrkräften geregelt. Dadurch reduzierte sich der Geltungsbereich der in der Schulordnung enthaltenen Wahlvorschriften für Elternbeiräte auf die Gymnasien und Primarschulen. Die Erfahrung am Gymnasium zeigte, dass das bestehende Wahlverfahren zu umständlich ist und damit die Elterninitiative dämpft anstatt anzuregen.
Neu wird einheitlich nur die Wahl des Elternbeirats für eine Klasse reguliert. Handelt es sich um Beiräte auf Schulhaus- oder Rektoratsebene, wird das Wahlverfahren in die Verantwortung der Schulleitung gestellt; dabei sind schriftliche Wahl sowie eine Amtsdauerverlängerung zugelassen.
Mit der Neuformulierung der § 66 - 68 der Schulordnung liegt eine Fassung vor, die der Gesamtheit der betroffenen Schulen dienlich ist, die Rechte der Eltern gemäss § 91 wahrt und den Schulleitungen den nötigen organisatorischen Spielraum belässt.