Erhöhung der Beiträge an die Versicherungsprämien
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat beschlossen die kantonalen Prämienbeiträge per 1. 1. 2001 anzuheben. Damit soll die wiederum steigende Prämienbelastung von Haushalten mit bescheidenen Einkommen gemildert werden.
Gemäss eidgenössischem Krankenversicherungsgesetz sind die Kantone verpflichtet, Beiträge an die Krankenkassenprämien von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen auszurichten. Zu diesem Zweck stellen Bund und Kantone namhafte Mittel zur Verfügung. Von den insgesamt 2.25 Mrd. des Bundes entfallen kommendes Jahr 51.3 Mio auf den Kanton Basel-Stadt. Voraussetzung für die in Basel-Stadt angestrebte volle Beanspruchung der Bundesmittel sind kantonale Leistungen in Höhe von insgesamt 46.4 Mio. Der Kanton Basel Stadt richtet die kantonalen Prämienbeiträge auch weiterhin auf eine maximale Ausschöpfung aus.
Bereits im vergangenen Jahr wurden die Leistungen u.a. aufgrund verschiedener Studien zur sozialpolitischen Wirksamkeit im Kanton Basel-Stadt ausgebaut. Insbesondere wurde die oberste Einkommensgrenze auf Fr. 39’000.-- für Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht, resp. auf Fr. 64’000.-- für Verheiratete und Alleinerziehende angehoben. Ebenso wurden die einzelnen Beiträge im vergangenen Jahr deutlich erhöht. Bei der Ermittlung des massgebenden Einkommens werden nebst dem Einkommen auch die Vermögensverhältnisse und die Anzahl Kinder berücksichtigt, für die grosszügige Abzüge vorgesehen sind.
Die vom zuständigen Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) genehmigten Prämien der Krankenversicherer lassen per 1. 1. 2001 für den Kanton Basel-Stadt einen deutlichen Anstieg erwarten. Der Regierungsrat hat angesichts dieser unerfreulichen Entwicklung beschlossen, die Prämienbeiträge aufs kommende Jahr erneut anzuheben:
Einkommensgrenzen, Prämienbeiträge und Erhöhungen per 1. 1. 2001 Alleinstehende Verheiratete Beitrag Beitrag Beitrag ohne Unterhalts- und Allein- Erwachsene junge Kinder pflicht erziehende Erwachsene 39'000.- 64'000.- 41.- (+ 1.-) 30.- 21.- (+ 1.-) 35'000.- 57'000.- 79.- (+ 2.-) 70.- 31.- (+ 1.-) 31'000.- 50'000.- 103.- (+ 3.-) 90.- 41.- (+ 1.-) 27'000.- 43'000.- 134.- (+ 4.-) 116.- 52.- (+ 2.-) 23'000.- 36'000.- 184.- (+ 9.-) 160.- 68.- (+ 3.-) Bei der Berechnung des Einkommens gelten folgende Kinderabzüge: 1. Kind: Fr. 10 000.--, 2. Kind: Fr. 8 000.--, 3. Kind: Fr. 6000.--, jedes weitere Kind: Fr. 4000.--.
Mit den beschlossenen Erhöhungen sollen insbesondere die untersten Einkommensgruppen entlastet werden. Nicht angehoben werden die Beiträge zugunsten der jungen Erwachsenen (18 - 25 Jahre), da diese von vergleichsweise tiefen Prämien profitieren und mit den geltenden Beiträgen genügend entlastet werden. Die tieferen Prämien für diese Altersklasse sind nicht mehr auf Personen in Ausbildung beschränkt. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV wird die durchschnittliche Krankenversicherungsprämie vergütet. Die Erhöhung der Prämienbeiträge führt (inkl. EL) zu Mehrkosten von rund Fr. 3.9 Mio.
Beiträge an die Krankenversicherungsprämien werden auf Antrag vom Amt für Sozialbeiträge ausgerichtet. Unabhängig von der Einkommenshöhe haben alle Versicherten die Möglichkeit, zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln und ihre Prämienbelastung durch Vereinbarung einer erhöhten Franchise oder durch Beitritt zu einer HMO zu reduzieren. Die Wahl dieser erst wenig genutzten Versicherungsformen lohnt sich für die meisten Versicherten.
Auskunft zu den Prämienbeiträgen erteilt:
Amt für Sozialbeiträge, Grenzacherstr. 62, 4058 Basel, Tel.: 267 86 66, Fax: 267 86 44 email: asb@bs.ch