Erleichterte Parkiermöglichkeiten für Behinderte
MedienmitteilungRegierungsrat
(Anzugsbeantwortung Kurt Bachmann SVP) -- Gehbehinderte haben in Basel verschiedene Möglichkeiten ihr Fahrzeug zu parkieren. Am stärksten genutzt werden die bereits seit langem existierenden Sonderbewilligungen. Die flächendeckende Schaffung zusätzlicher Behinderten-Parkplätze drängt sich deshalb nicht auf. Spezielle Einstiegszonen bei Tramhaltestellen für behinderte Fahrgäste können vorerst wegen der unterschiedlichen Tramtypen nicht eingerichtet werden.
Behinderte Lenkerinnen und Lenker können mit einer Sonderbewilligung in der ganzen Stadt ihr Fahrzeug zeitlich unbeschränkt in den blauen Zonen abstellen und müssen bei Parkingmetern keine Gebühr bezahlen. Sie können – wo keine solchen Zonen zur Verfügung stehen – ihr Auto auch im Parkverbot abstellen. Auswärtigen Besucherinnen und Besuchern mit entsprechenden Ausweisen stehen dieselben Privilegien zu. In einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss führt der Regierungsrat weiter aus, dass früher an speziellen Örtlichkeiten allgemein zugängliche Parkplätze durch spezielle Behindertenparkflächen ersetzt worden sind. Diese Flächen werden aber wegen der Regelung mit Sonderbewilligung wenig genutzt.
Die Schaffung zusätzlicher Parkierflächen für behinderte Lenkerinnen und Lenker drängt sich deshalb nicht auf. Im neuen Centralbahn-Parking wurden allerdings – wie in den übrigen staatlichen Parkgaragen – einige überbreite Parkplätze für Behinderte geschaffen. Auch diese sind jedoch sehr schlecht ausgelastet.
Die Markierung des Orts an Tramhaltestellen, wo Behinderte einsteigen können, möchte der Regierungsrat für einen späteren Zeitpunkt pendent halten. Gegenwärtig betreiben die BVB sehr unterschiedliche Fahrzeugtypen, bei welchen sich der Behinderteneinstieg – je nach Typ – zwischen 12 m und 20 m hinter der Führerkabine befindet. Dies macht eine Markierung praktisch unmöglich. Die BVB planen aber, nach Ablieferung sämtlicher Combino-Trams einige Linien mit einheitlichen Typen zu betreiben. Auf diesen Zeitpunkt hin soll die Möglichkeit der Markierung erneut geprüft werden.