Erneuerung der Subvention an Pro Senectute
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Subventionen für die Stiftung Pro Senectute zu verlängern. Im neuen Subventionsvetrag konzentriert sich der Kantonsbeitrag von 480'000 Franken pro Jahr auf die Bereiche Sozialberatung und Treuhänderdienst.
Die Leistungen der Pro Senectute werden nach ach den aktuellen Finanzierungsgrundsätzen primär durch Bundesmittel nach AHVG Art.101bis subventioniert. Im Bereich der Sozialberatung und des Treuhänderdienstes sollen die Bundesmittel jedoch weiterhin durch Kantonsbeiträge ergänzt werden. Auf dieser Basis soll sich der Kanton in den Jahren 2001 - 2005 mit 480'000 Franken pro Jahr an den Kosten der beiden genannten Angebotsbereiche beteiligen.
Zur Zeit ist noch nicht absehbar, wie sich der Subventionsmodus des Bundes in diesem Bereich längerfristig entwickeln wird. Gemäss den vorliegenden Plänen im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs (NFA) zwischen Bund und Kantonen ist zudem mit einer "Kantonalisierung" dieses Aufgabensektors zu rechnen. Der neue fünfjährige Subventionsvertrag enthält aus diesem Grunde eine Bestimmung, wonach im Fall massgeblicher Änderungen beim Finanzierungsmodus Gespräche über eine entsprechende vorzeitige Neuregelung aufzunehmen wären.
Pro Senectute Basel-Stadt bietet betagten Menschen in unserem Kanton seit Jahren ein vielfältiges Angebot, welches die Spitexdienste ergänzt. Pro Senectute Basel-Stadt finanziert sich aus Dienstleistungserlösen, Kapitalerträgen, Spenden und Legaten sowie Beiträgen der öffentlichen Hand, namentlich von Bund und Kanton.