Freiwillige Grippeimpfung für die Angestellten der kantonalen Verwaltung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung in diesem Herbst eine freiwillige kostenlose Grippeimpfung anzubieten. Zusätzlich zur herkömmlichen Spritzenimpfung steht nun eine neue einfache rezeptpflichtige Anwendungsform des Impfstoffes per Nasenspray zur Verfügung. Der Kantonsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt diese Impfaktion durch.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung können sich ab sofort bis am 1. Dezember 2000 kostenlos gegen Grippe impfen lassen. Der Regierungsrat hat dieser freiwilligen Grippeimpfung zugestimmt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können zwischen der herkömmlichen Spritzenimpfung und einer neuen einfachen, rezeptpflichtigen Anwendungsform des Impfstoffes per Nasenspray wählen.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Spitalbereich wird eine eigene Grippe-Impfaktion angeboten.
Idealerweise erfolgt die Impfung im Herbst bis Ende November. Von der Impfung wird abgeraten bei akuten Erkrankungen mit hohem Fieber, bei Allergie auf Impfstoff-Komponenten sowie bei einer frühen Schwangerschaft.
Der Kantonsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt diese Impfaktion in Zusammenarbeit mit dem Baselstädtischen Apothekerverband und einem Grossisten durch. Diese beteiligen sich auf freiwilliger und unentgeltlicher Basis.