Funktionale Gliederung von Staatsrechnung und Budget
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Ursula Glück FraB) -- Staatsrechnung und Budget sollen primär die finanzielle Situation des Kantons aufzeigen. Neu wurden mit der Rechnung 1999 die Ausgaben in einer Funktionalen Gliederung dargestellt. Damit erhalten private oder staatliche Fachgremien eine Basis um die Zahlen inhaltlich oder politisch z.B. nach Gleichstellungskriterien zu bewerten.
Die an den Grossen Rat gerichteten Rechnungs- und Budgetberichte des Regierungsrates stellen die finanzielle Situation des Kantons dar. In der Staatsrechnung 1999 wurde erstmals die Laufende Rechnung sowie die Investitionsrechnung auch nach der sogenannten Funktionalen Gliederung veröffentlicht, d.h. die Staatsaufgaben werden nach Funktionen, z.B. Fürsorge, Feuerwehr etc. gegliedert.
Nicht opportun ist es hingegen, dem staatlichen Rechnungswesen zusätzlich die Bewertung der Staatsfinanzen zu übertragen. Analysen nach Gleichstellungskriterien oder auch nach Kriterien wie Umweltschutz, Jugend/Alter, Wirtschaftsförderung sind nicht Aufgabe des Rechnungswesens und hätten unendliche Diskussionen über die Gültigkeit der Resultate zur Folge. Zudem würde der erforderliche grosse Aufwand in einem zumindest kritischen Verhältnis zum Nutzen stehen.
Die neue Funktionale Gliederung bietet jedoch privaten oder staatlichen Fachgremien eine Basis für solche Bewertungen. Solche Gremien können am besten beurteilen, wieweit sie ihre Ressourcen in mehr oder weniger aufwändige Statistiken mit eventuell zweifelhaftem Ergebnis investieren statt direkt in die Behebung erkannter Missstände.
In diesem Sinne beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, den parlamentarischen Vorstoss Glück als erledigt abzuschreiben.