Globalbeitrag 2001 des Kantons Basel-Stadt an die Universität
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen dem Grossen Rat einen Globalbeitrag 2001 für die Universität von 677 Millionen Franken zu beantragen und damit den Beitrag des Kantons Basel-Stadt gegenüber 2000 real um 1 Million Franken zu erhöhen.
Der Globalbeitrag 2001 des Kantons Basel-Stadt für die Universität soll real um 1 Million Franken auf 67,7 Millionen Franken erhöht werden. Dies beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat.
500'000 Franken beantragt der Regierungsrat, um damit zusammen mit dem Kanton Basel-Landschaft einen Betrag von insgesamt 1 Million Franken für die Ausweitung des Nachdiplom-Studienangebots der Universität zu ermöglichen. In einem ersten Schritt werden damit vor allem auch NDS-Angebote zum Themenfeld "Europa" ermöglicht, nachdem beiden Kantonen die regionalpolitische Öffnung nach Europa von grösster Bedeutung ist. Weitere 500'000 Franken sollen den finanziellen Freiraum der Universität etwas erhöhen. Der Beitrag 2001 verändert sich zudem gegenüber 2000 wegen der Überführung bisher nicht verrechneter Dienstleistungen des Kantons in das Globalbudget der Universität um weitere 500'000 Franken Diese Tranche ist kostenneutral, weil das Budget der entsprechenden kantonalen Dienststellen um den gleichen Betrag reduziert wird.
Mit der erstmaligen realen Erhöhung des Globalbeitrags an die Universität anerkennt der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt den Willen des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft, seinen Beitrag an die Universität substanziell zu erhöhen und drückt den hohen Stellenwert aus, den die Universität für unseren Kanton hat.
Die Verhandlungen über eine Vertiefung des Universitätsvertrags laufen zwischen den beiden Regierungen seit Sommer 1999. Sie haben zu einer Erhöhung des Beitrags des Kantons BL um 10 Millionen Franken auf teuerungsbereinigt 89 Millionen Franken ab 2001 geführt. Zudem wird sich eine regierungsrätliche Arbeitsgruppe mit Delegierten beider Regierungen mit der Frage beschäftigen, wie § 12 des Universitätsvertrags konkretisiert wird, der die gemeinsame Trägerschaft der Universität postuliert. Die Beschlüsse des Regierungsrats des Kantons Basel-Landschaft müssen noch vom Landrat und bei Ergreifen des Referendums allenfalls vom Volk bestätigt werden.
Die Beschlüsse zum Globalbeitrag des Kantons Basel-Stadt an die Universität fallen bei der Budgetsitzung des Grossen Rats im Dezember 2000. Zu den aus den Beitragserhöhungen des Kantons Basel-Landschaft resultierenden Veränderungen des Universitätsvertrags werden sich die Parlamente beider Kantone im partnerschaftlichen Verfahren im Frühjahr 2001, wahrscheinlich im Februar, äussern.