Grosses Interesse am Studium der Pflegewissenschaft an der Universität Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Universität Basel wird ab Wintersemester 2000/2001 als einzige Schweizerische Universität einen Studiengang der Pflegewissenschaft führen. Das Interesse ist gross und es ist damit zu rechnen dass die 30 Studienplätze nicht ausreichen werden. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen die Voraussetzungen für die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Pflegewissenschaften zu schaffen. Ob der Numerus Clausus kommt entscheidet sich nach Ablauf der Anmeldefrist in den nächsten Wochen.
Der Regierungsrat hat eine Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Pflegewissenschaft an der Universität Basel genehmigt, mit der das Verfahren der Zulassungsbeschränkung und Auswahl geregelt wird. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat als Partnerkanton (Universitätsvertrag) seine Zustimmung gegeben. An der Universität haben die gemäss Universitätsgesetz anzuhörenden Organe ebenfalls zugestimmt.
Die Verordnung für die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Pflegewissenschaft lehnt sich eng an die gesamtschweizerisch abgestimmte Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin an. Die Verordnung hält die vom Rektorat erlassenen besonderen Zulassungsbedingungen für das Studium der Pflegewissenschaft fest (Schweizerisches Diplom der Krankenpflege oder Hebamendiplom, Anerkennung des Schweiz. Roten Kreuzes für ausländische Diplome, mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der direkten Pflege und gute Englischkenntnisse, welche die Arbeit mit englischer Fachliteratur und das Verständnis englischer Vorlesungen erlauben).
Erfüllen nach der Anmeldefrist (15. April 2000) mehr Studienanwärterinnen und Studienanwärter die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet der Regierungsrat separat über die Einleitung des Aufnahmeverfahrens. Das Zulassungsverfahren sieht für diesen Fall die Auswertung eines persönlichen Dossiers, ein eingehendes Aufnahmegespräch und einen schriftlichen Test vor. Die Bewertungskriterien werden von einer Aufnahmekommission festgelegt.