Gute Rendite für Steuervorauszahlungen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat für natürliche und juristische Personen den Gutschriftszins auf Steuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 2001 auf 3 Prozent den Belastungszins für Steuerausstände auf 5 Prozent festgelegt.
Auf Steuervorauszahlungen wird im Jahr 2001 ein Zins von 3 Prozent gutgeschrieben werden. Massgebende Richtlinie für die Festlegung dieses Zinssatzes für natürliche Personen sind jeweils die Zinssätze für Sparkonti; diese betragen derzeit zwischen 1,25 und 3 Prozent. Der nun festgelegte attraktive Gutschriftszins soll Anreiz für Vorauszahlungen schaffen. Er ist zudem für natürliche Personen steuerfrei; die Rendite ist mit 3,5 bis 4 Prozent interessant.
Bei den juristischen Personen ist der zu versteuernde Gutschriftszins ebenfalls auf 3 Prozent festgesetzt worden. Massgebend sind hier in erster Linie die Zinsen für kurzfristige Festgelder. Sie betragen derzeit rund 3 Prozent.
Der Belastungszins beträgt wie auch im vergangenen Jahr 5 Prozent. Er entspricht damit dem in OR Art. 104 verankerte Verzugszins von 5 Prozent, der als unterste Grenze zu betrachten ist.