Hebelstrasse 99-105 unter Denkmalschutz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat auf Antrag des Denkmalrates das aus der Epoche des Historismus stammende Ensemble an der Hebelstrasse 99-105 ins Denkmalverzeichnis eintragen lassen.
Der Regierungsrat hat beschlossen, die Häusergruppe an der Hebelstrasse 99-105 wegen ihres gestalterischen, architektur- und stadtbaugeschichtlichen Wertes ins Verzeichnis der Denkmäler des Kantons Basel-Stadt aufzunehmen.
Die Anlage wurde 1901 erbaut. Sie verkörpert stilistisch die in Basel beliebte neobarocke Richtung des Historismus. Der ungewöhnliche Reichtum der Fassadendekoration macht das Ensemble zu einer Ausnahmeerscheinung unter den Mietshäusern seines Stils und seiner Grösse.
Die vier Mehrfamilienhäuser sind in Gestalt eines repräsentativen neobarocken Palais zu einer architektonischen Einheit zusammengefasst.
Die Anlage ist nicht nur äusserlich - einschliesslich der mitgeschützten originalen Einfriedung - komplett und ohne Beeinträchtigung der einheitlichen Gestaltung überliefert, sondern auch im Innern weitgehend von Eingriffen verschont geblieben. Sie repräsentiert einen in Basel in vergleichbarer Qualität und Geschlossenheit ansonsten nicht mehr vertretenen Anlagetypus des historistischen Miethauses und ist zugleich ein besonders ausgeprägtes Beispiel der neobarocken Strömung um 1900.