Initiative "Basel zu Fuss": Forderungen bereits weitgehend erfüllt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Initiative "Basel zu Fuss" den Stimmberechtigten vorzulegen. Da die Umsetzung der Initiative bereits weitgehend geplant bzw. erfolgt ist wird deren Ablehnung empfohlen.
Die unformulierte Initiative "Basel zu Fuss" verlangt, dass der Kanton innert 10 Jahren ein Netz von sicheren und attraktiven Schul- und Fusswegen im gesamten Siedlungsgebiet verwirklicht. Die in der Initiative enthaltenen Ziele sind aber inhaltlich bereits überwiegend umgesetzt bzw. ihre Umsetzung ist im Gange. Der Regierungsrat beantragt daher dem Grossen Rat, die Initiative den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Ablehnung vorlegen.
Insbesondere das Raumplanungsgesetz (RPG) und das Gesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) des Bundes enthalten entsprechende Regelungen im Sinne der Initiative. Der Vollzug dieser Bestimmungen ist im Kanton Basel-Stadt zurzeit bereits teilweise erfüllt oder wird innerhalb der von der Initiative vorgegebenen Frist grösstenteils erfüllt sein. So durch das Umweltschutzgesetz mit der Vorgabe, den nichtmotorisierten und öffentlichen Verkehr gegenüber dem motorisierten Privatverkehr zu bevorzugen, durch den Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege, durch das Aktionsprogramm Stadtentwicklung Basel mit zahlreichen Projekten zu Gunsten der Fussgänger (Umsetzung 2000-2004), sowie durch verschiedene Massnahmen zur Wohnumfeldverbesserung (Einrichtung von Begegnungsstrassen, Massnahmen zur Sicherung der Schulwege).
Diese Ausgangslage wurde Vertreterinnen und Vertretern des Initiativkomitees im Detail erläutert. Sie halten vorläufig aber an ihrer Initiative fest.