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Kampfhunde im Kanton Basel-Stadt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Vorfälle mit sogenannten Kampfhunden verunsichern die Bevölkerung. Der Regierungsrat hat das Sanitätsdepartement beauftragt allfällige Massnahmen wie eine spezielle Bewilligung oder die elektronische Registrierung von bestimmten Rassen sowie eine Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen zu prüfen.

In den letzten Tagen wurde die Öffentlichkeit durch Vorkommnisse mit sogenannten Kampfhunden, namentlich die Tötung eines Kleinkindes in Hamburg, aufgeschreckt. Der Regierungsrat nimmt die Verunsicherung der Bevölkerung sehr ernst. Er hat deshalb das Sanitätsdepartement bereits vor einer Woche beauftragt, ihn hierüber zu informieren. Aufgrund dieser Informationen hat er nun das Sanitätsdepartement beauftragt, weitere Abklärungen vorzunehmen. Dabei sollen auch die kantonalen Rechtsgrundlagen einer Überprüfung unterzogen werden. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob auf kantonaler wie auch auf Bundesebene eine allgemeine Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen notwendig ist.

Im Kanton Basel-Stadt sind aktuell rund 70 eigentliche Kampfhunde und rund 200 Hunde gemeldet, die einer aggressiven Rasse zugerechnet werden. Das Veterinäramt wird in den nächsten Tagen die Besitzerinnen und Besitzer dieser Hunde anschreiben und auf ihre Pflichten als Halter hinweisen.

Für weitergehende Schritte, z.B. die Einführung einer Bewilligungspflicht oder die elektronische Registrierung solcher Hunde, fordert der Regierungsrat ein koordiniertes Vorgehen auf Bundesebene, unter Federführung des Bundesamtes für Veterinärwesen. Auf den 6.Juli 2000 wurde eine Konferenz von beteiligten Kreisen der Region nach Basel einberufen. Der Kantonstierarzt Basel-Stadt wird anlässlich dieser Konferenz nachdrücklich die Forderung nach einem koordinierten Vorgehen vorbringen.

Weitere Auskünfte

Ursula Stocker Tel. 267 95 12 Rechtsdienst Sanitätsdepartement Dr. Peter Gurdan, Kantonstierarzt Tel. 385 32 32