Kein Denkmalschutz für Bäumleingasse 14
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Liegenschaft Bäumleingasse 14 soll nicht ins Verzeichnis der schützenswerten Bauten aufgenommen werden. Dies hat der Regierungsrat nach einem Augenschein beschlossen. Er stützt sich bei diesem Entscheid im Wesentlichen auf die fehlende Hochrangigkeit der Liegenschaft die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung wäre.
Der Regierungsrat hat nach einem Augenschein beschlossen, dass die Liegenschaft Bäumleingasse 14 wegen fehlender Hochrangigkeit nicht ins Denkmalverzeichnis aufgenommen werden soll. Das Gebäude ist insgesamt in einem stark baufälligen Zustand. Zahlreiche Schäden an den Fassaden, Fenstern, Sandsteinelementen und am Dach sind deutlich erkennbar. Im Innern wurden zahlreiche Eingriffe im Sinne von Teilabbrüchen vorgenommen. Die noch vorhandene historische Substanz ist grösstenteils - soweit überhaupt sichtbar - ebenfalls nur unvollständig erhalten. Aufgrund der in verschiedenen Jahrhunderten vorgenommenen Veränderungen ist keine stilistische Einheitlichkeit prägend für das Innere der Liegenschaft.
Der Regierungsrat hat bereits in den Jahren 1985 und 1989 von einer Unterschutzstellung der Liegenschaft abgesehen. Weil keine wesentlichen neuen Erkenntnisse vorliegen, erfordert auch das Gebot der Rechtssicherheit, die Liegenschaft jetzt nicht unter Schutz zu stellen.
Insgesamt überwiegt das private Interesse an freier Ausübung der Eigentumsrechte das denkmalschützerische Interesse an der Erhaltung der Liegenschaft Bäumleingasse 14.