Keine plafonierten Lotteriefondsbeiträge für das Ressort Kultur
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung Gisela Traub SP -- Ein plafoniertes Lotteriefondsbudget für die Beauftragte für Kulturprojekte ist nicht zwingend und daher auch nicht vorgesehen. Die Verantwortung für die Lotteriefonds-Anträge an den Regierungsrat bleibt auch bezüglich projektbezogener Kulturförderung beim Polizei- und Militärdepartement.
Die finanziellen Ressourcen, die der Beauftragten für Kulturprojekte zur Verfügung stehen, bestehen aus fünf Fachkrediten (Kunst, Musik, Literatur, Theater und Tanz sowie Foto-Film-Video), sowie dem Atelierkredit und der Kulturpauschale. Die projektorientierte Arbeit der Beauftragten für Kulturprojekte wird massgeblich vom Lotteriefonds des Polizei- und Militärdepartementes getragen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Ressort Kultur und dem Lotteriefonds hat sich seit 1998 intensiviert. Ein grosser Teil der Projekte, die nicht aus den Mitteln des Ressort Kultur finanziert werden können, gelangen dank der Bereitschaft zur Zusammenarbeit seitens des Lotteriefonds zur Ausführung.
In einem parlamentarischen Vorstoss wurde der Regierungsrat gefragt, ob die Verantwortung für die Antragsstellung über die Verwendung der Lotteriefondsgelder im Bereich Kultur direkt dem Ressort Kultur übertragen werden soll. Dies im Rahmen einer festen Tranche. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hätte ein plafoniertes Lotteriefondsbudget allerdings eher eine kontraproduktive Wirkung. Es ist deshalb nicht vorgesehen, die Verantwortung für die Antragsstellung bezüglich Verwendung der Lotteriefonds-Beiträge neu zu definieren.