Keine Standesinitiative zum Ausgleich von Prämienunterschieden bei der Krankenversicherung
MedienmitteilungRegierungsrat
(Anzugsbeantwortung Dr. Thomas Mall LDP) -- Der Regierungsrat hält das Einreichen einer Standesinitative zur Änderung des Art. 61 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) politisch nicht für erfolgsversprechend. Er empfiehlt zur Begrenzung von Prämienunterschieden bei der obligatorischen Krankenversicherung den bereits eingeschlagenen Weg im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen weiterzuverfolgen.
In einem parlamentarischen Vorstoss wurde der Regierungsrat zu prüfen aufgefordert, ob mit einer Standesinitiative zur Änderung des Art. 61 Abs. 2 KVG erreicht werden könnte, dass Prämienunterschiede bei der obligatorischen Krankenversicherung nur in begrenztem Umfang möglich wären, und dass gewachsene Regionen nicht prämientechnisch getrennt werden. Die bestehenden Prämienunterschiede führten zu einer Diskriminierung der Stadtbewohner und -bewohnerinnen, die ohnehin überproportional für Zentrumsleistungen aufkommen müssten.
In seiner Stellungnahme an den Grossen Rat führt der Regierungsrat aus, dass er sich bereits mehrfach mit der im parlamentarischen Vorstoss angesprochenen Problematik befasst und beispielsweise auf eidgenössischer Ebene ohne Erfolg die Einführung von Agglomerationsprämien vorgeschlagen habe.
Das Einreichen einer Standesinitiative zu einer Änderung des Art. 61 Abs. 2 KVG erscheine deshalb wenig erfolgversprechend. Damit einer Standesinitiative Folge geleistet werde, sei eine breite Unterstützung im Parlament vonnöten. Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass damit nicht gerechnet werden könne, insbesondere auch darum, weil sich die Problematik für die meisten Kantone nicht stelle.
Weiterzuverfolgen sei deshalb vielmehr der bereits eingeschlagene Weg im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA). Mit diesem soll die Umverteilung zwischen den Kantonen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Dabei sollen die Zentrumsleistungen und die gesteigerten sozialen Belastungen der Städte neu besonders gewichtet werden. Das deutliche Scheitern einer Standesinitative zu einer Änderung des Art. 61 Abs. 2 KVG im Parlament, könnte allenfalls sogar als fehlende Unterstützung der Städte interpretiert werden und den NFA damit gefährden.
Unabhängig hievon verfolgt der Regierungsrat die unerfreuliche Entwicklung aufmerksam und ist bereit, alle möglichen Massnahmen zur Kostendämpfung zu prüfen.