Keine Veröffentlichung der Namen von Sexualstraftätern
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung Nicole Wagner GP/BastA! -- Der Regierungsrat ist gegen eine Veröffentlichung der Namen von Wiederholungstätern bei Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen. Der Regierungsrat teilt wohl die in einem parlamentarischen Vorstoss vorgebrachte Forderung nach einem erhöhten Schutz vor sexuellem Missbrauch die Veröffentlichung von Namen ist jedoch ein untaugliches Mittel dafür.
In der Schweiz besteht - anders als in einem parlamentarischen Vorstoss ausgeführt - keine Praxis, die Namen von Wiederholungstätern bei Sexualdelikten gegen Kinder zu veröffentlichen. Das geltende Strafgesetzbuch beinhaltet wohl eine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür, eine Veröffentlichung anzuordnen. Es wird davon jedoch zu Recht kaum Gebrauch gemacht. Diese Massnahme eignet sich erfahrungsgemäss nicht, weitere Straftaten zu verhindern. Zudem ist die Rechtslage betreffend Datenschutz heikel.
In England beispielsweise hat die Veröffentlichung von Personendaten von Pädofilen im vergangenen Sommer zu grösseren Ausschreitungen geführt. Dabei wurden Unschuldige verletzt und gefährdet, registrierte Straftäter tauchten unter. Auch eine eingeschränkte Veröffentlichung - wie im parlamentarischen Vorstoss verlangt, ist keine Lösung, da eine Schutzwirkung bei einem zu kleinen Kreis der Eingeweihten ausbleibt, oder aber im Giesskannenprinzip informiert werden muss, was zu den erwähnten unerwünschten Auswirkungen führt.
Es gilt darum, mit anderen Mitteln, wie Beratungsstellen und Kinderschutzgruppen, sexuellem Missbrauch frühzeitig zu erkennen und den Opfern niederschwellige Anlaufstellen anzubieten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die früher aufgehobene Spezialgruppe der Staatsanwaltschaft für die Verfolgung von Sexualstraftaten seit 1. Januar 1998 wieder eingesetzt ist.
Dem Grossen Rat wird beantragt, den parlamentarischen Vorstoss als erledigt zu erklären.