Kinderzulagengesetz: Anpassung an einen Rekursentscheid
MedienmitteilungRegierungsrat
Ehegatten die bei ihren selbständigerwerbenden Ehepartnerinnen und Ehepartnern angestellt sind sollen neu Kinderzulagen erhalten. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung des Kinderzulagengesetzes.
Das baselstädtische Kinderzulagengesetz (KZG) soll geändert werden. Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat vor, § 2 Ziff. 6 des KZG ersatzlos zu streichen. Dieser Paragraf schliesst Ehegatten, welche aufgrund eines Arbeitsvertrages mit ihrem Ehegatten Lohn beziehen, von der Berechtigung zum Bezug von Kinderzulagen generell aus. Mit einem Urteil vom 30. März 2000 hatte die Kantonale Rekurskommission für die Ausgleichskassen und die IV-Stellen entschieden, dass diese Regelung gegen Art. 8 der Bundesverfassung verstösst. Der kantonale Gesetzgeber wurde aufgefordert, innert angemessener Frist eine gesetzeskonforme Regelung auszuarbeiten.
Gleichzeitig berichtet der Regierungsrat zu einem parlamentarischen Vorstoss, der Kinderzulagen für Selbständigerwerbende fordert. Dieses Anliegen könnte in nächster Zeit gesamtschweizerisch erfüllt werden, da auf Bundesebene eine Initiative behandelt wird, welche Kinderzulagen für jedes Kind fordert. Der Regierungsrat möchte die Entwicklung auf Bundesebene abwarten. Mit einer nationalen Lösung würden auch die Schwierigkeiten entfallen, welche ein kantonales System mit sich bringt. Dazu gehören insbesondere die Arbeitskosten sowie die Fragen der Finanzierung und Zuständigkeit einer Kinderzulage für Selbständigerwerbende.
Zu zwei weiteren parlamentarischen Vorstössen, die Änderungen in den Kinderzulagen betreffen, wird ebenfalls später berichtet.