Klar definierte Aufgaben der Schulinspektionen
MedienmitteilungRegierungsrat
Anzugsbeantwortung Max Pusterla (FDP) und Christoph Zuber (DSP) -- Die Arbeit der Schulinspektionen ist durch verschiedene Massnahmen präzisiert und damit auch erleichtert worden. So wurde beispielsweise mit der Revision des Schulgesetzes die Inspektionstätigkeit von den Schulleitungsaufgaben klar getrennt. Zudem erhalten neue Inspektionsmitglieder einen Einführungskurs.
Die im Hinblick auf das Personalgesetz erfolgte Revision des Schulgesetzes hat die Aufgabe der Inspektionen klarer strukturiert und präzisiert. Die Auswahl und Anstellung von Lehrkräften liegt nun eindeutig und ausschliesslich bei den Schulleitungen. Entsprechend ihrer Aufsichtsfunktion, haben die Inspektionen noch den Auftrag, die getroffene Entscheidung und die Anstellung zu genehmigen. Gegenüber früher entfällt bei Anstellungsgeschäften ein Teil der Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch. Ihren verbleibenden Besuchspflichten kann die Inspektion auch durch Teilnahme an Konferenzen der Lehrkräfte, an Elternratssitzungen, Elternabenden und anderen Anlässen nachkommen.
Alle neuen Mitglieder von Inspektionen werden in einem sechsstündigen Kurs in ihr Amt eingeführt. Ihrer Aufgabe wird klar umschrieben. Aufgezeigt wird auch die Abgrenzung zum Auftrag der übrigen Schulgremien. Zusätzlich können die Inspektionen Fortbildungsangebote in Anspruch nehmen.
Den Inspektionen fällt generell die Aufsicht über die ihnen zugeteilten Schulen zu. Sie überprüfen, ob die Ziele des Schulgesetzes, der Verordnungen und Leitbilder auf angemessenem Weg verfolgt und erreicht werden. Im Gegensatz zu den am Schulleben direkt beteiligten Personen und Gremien sind sie eine neutrale Instanz.