Kompetenzänderung zu Gunsten des Bundes abgelehnt
MedienmitteilungRegierungsrat
Vernehmlassungsantwort -- Der Regierungsrat hat zum Entwurf des Bundesrates zur Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer Stellung genommen. Er lehnt den Vorschlag des Bundesrates die Kontingente für Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige durch Bundesbehörden verwalten zu lassen dezidiert ab.
Im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit gelten in absehbarer Zukunft für EU-Staatsangehörige andere Bestimmungen als für Personen aus dem zweiten Kreis. Die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs wird in der Einführungsverordnung über den Personenverkehr mit der EG (EVO) gesondert geregelt. Die jetzt zur Stellungnahme vorgelegte Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) kommt nur bei denjenigen Personen zur Anwendung, die vom Freizügigkeitsabkommen nicht betroffen sind.
Wichtigste Neuerung ist die Verschiebung der Kompetenz, Arbeitsbewilligungen an Drittstaatsangehörige zu erteilen. Die kantonalen Bewilligungsbehörden verfügten bisher über ein entsprechendes eigenes, allerdings nur kleines, Kontingent und erteilten den weitaus grössten Teil der Bewilligungen. Der Bund hatte ein eigenes kleines Kontingent, um seine eigenen Bedürfnisse auch decken zu können. Daneben nahm er gegenüber den Kantonen seine Kontrollpflicht wahr. Die Kantone erteilten die Bewilligungen auf Grund ihrer genauen Kenntnisse der lokalen und regionalen Bedürfnisse, des Arbeitsmarktes und der Entwicklungschancen auch der kleineren und mittleren Betriebe. Dies ermöglichte ein sachgerechtes und rasches Verfahren.
Nun soll diese Kompetenz an den Bund übergehen. Er begründet dies unter anderem damit, dass er den gesamtwirtschaftlichen und überregionalen Bedürfnissen Rechnung tragen wolle. Zudem sei das Verfahren dann schneller.
Der Regierungsrat wehrt sich mit aller Entschiedenheit gegen diese Argumentation. Der Kanton Basel-Stadt erbringt laufend den Beweis dafür, dass das kantonale Verfahren wesentlich schneller ist als das Bundesverfahren. Er ist zudem der Überzeugung, dass das bisherige Verfahren gezeigt hat, dass auch die Kantone durchaus in der Lage sind, überregionale Interessen zu berücksichtigen. Sie haben das mit ihren Absprachen in den Fachverbänden immer wieder bewiesen. Zudem ist nicht nachvollziehbar, wie der Bund ausgerechnet mit dem kleinsten Kontingent, jenem für Drittstaatsangehörige, verhindern will, dass sich der Ausländerbestand unkontrolliert erhöht. Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass die Kantone auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sind. Eine Gefahr des unkontrollierten Wachstums besteht nicht, da die Beschränkung der Zahl durch Kontingentierung von Drittstaatsangehörigen an sich unumstritten bleibt. Er lehnt deshalb die vorgeschlagene Kompetenzverlagerung vom Kanton zum Bund ab.