Kostenwahrheit im Verkehr – Entwurf zu Ergänzung der Bundesverfassung noch nicht entscheidungsreif
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung des Bundesgesetzgebers den Grundsatz der Kostenwahrheit und das Verursacherprinzip rechtlich zu stärken und damit Anreize für einen umweltverträglichen Verkehr zu schaffen. Kritisch beurteilt er allerdings eine Vorlage der nationalrätlichen Verkehrskommission für eine entsprechende Ergänzung der Bundesverfassung. Angesichts vieler ungeklärter Fragen empfiehlt der Regierungsrat die Neuauflage des Entwurfs in einer wesentlich präzisierten Form.
Die Kostenwahrheit und das Verursacherprinzip sollen als Grundsätze für den gesamten Verkehrsbereich in der Bundesverfassung verankert werden. Ein entsprechender Entwurf der Verkehrskommission des Nationalrates (KVF-NR) sieht vor, dass die Verkehrsträger künftig sämtliche von ihnen verursachten Umwelt- und Wegekosten decken müssen. Dabei kann der Gesetzgeber Ausnahmen vorsehen; gemeinwirtschaftliche Leistungen sollen abgegolten werden.
In seiner Antwort zu einer vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) durchgeführten Vernehmlassung zeigt sich der Regierungsrat mit der Stossrichtung der nationalrätlichen Verkehrskommission einverstanden. Jedoch erachtet der Regierungsrat den von der KVF-NR vorgeschlagenen Entwurf im Einzelnen als unausgereift und tritt daher für eine Neuberatung ein. Dabei gilt es nach Meinung des Regierungsrats zu vermeiden, dass die Umsetzung des Verursacherprinzips als Leitlinie für eine umweltverträgliche Verkehrspolitik verzögert wird.
Als problematisch erachtet der Regierungsrat die Verwendung sehr offener Begriffe und unzureichend konkretisierter Konzepte, die eine praktische Umsetzung der Verfassungsbestimmung sehr erschweren würde. Nicht gelöst ist insbesondere die Frage, wie eine Benachteiligung des umweltfreundlichen öffentlichen Schienenverkehrs gegenüber dem Strassenverkehr, bei dem eine Überwälzung der externen Kosten der Umweltbelastung stattfinden muss, vermieden wird.