Leistungsauftrag und Globalbudget 2001/2002 für das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat zuhanden des Grossen Rates ein partnerschaftliches Geschäft verabschiedet welches die Kreditbegehren für die Globalbeiträge der Jahre 2001 und 2002 für das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) beinhaltet. Die Globalbeiträge basieren auf einer den aktuellen Erfordernissen angepassten zwei Jahre gültigen Leistungsvereinbarung zwischen den beiden Trägerkantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft und dem UKBB. Eine inhaltlich entsprechende Vorlage zuhanden des Landrates wurde von der Regierung des Kantons Basel-Landschaft verabschiedet.
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Leistungsvereinbarung für das UKBB zusammen mit der Kreditvorlage für die Globalbeiträge heute verabschiedet. Zuvor war die bis Ende des laufenden Jahres gültige Leistungsvereinbarung für das UKBB von den Spitalverantwortlichen in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdepartement Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft überarbeitet und vom Kinderspitalrat genehmigt worden. Die Anpassungen in der neuen Leistungsvereinbarung für die Jahre 2001/2002 basieren auf den Erfahrungen der beiden ersten Betriebsjahre und ermöglichen die weitere Optimierung des bisherigen Spitalbetriebs an den beiden Standorten Schaffhauser Rheinweg und Bruderholz.
Die neue Leistungsvereinbarung ist wiederum nur für zwei Jahre abgeschlossen worden, obwohl der Staatsvertrag (Kinderspitalvertrag) eine mindestens dreijährige Gültigkeit vorsieht. Dies ist darin begründet, dass nach dem Willen der beiden Regierungen das UKBB auf einen Standort konzentriert werden soll. Im Hinblick auf diese Zusammenführung ist unter der Leitung der beiden Sanitätsdepartemente bereits eine Standortevaluation initiiert worden, die bis Mitte 2001 zu einem partnerschaftlich erarbeiteten, auf Fakten basierenden Vorschlag führen soll. Da die definitive Umsetzung des einvernehmlich getroffenen Standortentscheids und eine allfällige vorgängige Zwischenlösung (Provisorium) auf jeden Fall eine Anpassung des Staatsvertrags bedingen, ist eine erneute zweijährige Globalbeitragsperiode von Vorteil.
Gemäss Kreditbegehren der beiden Regierungen soll das UKBB im Rahmen des Globalbeitragssystems für die Jahre 2001 und 2002 vom Kanton Basel-Stadt für die stationäre Versorgung baselstädtischer Patientinnen und Patienten rund 6,1 Millionen Franken erhalten, vom Kanton Basel-Landschaft für dessen Patientinnen und Patienten rund 7,7 Millionen Franken). Die beiden Trägerkantone gelten damit dem UKBB die ungedeckten Kosten aus der Spitalbehandlung der Patientinnen und Patienten aus dem jeweils eigenen Kanton ab. Pro Jahr und Kanton sind ausserdem, wie für die vergangenen zwei Jahre, 5,3 Millionen Franken für klinische Lehre und Forschung sowie je 3,5 Millionen Franken für die Abgeltung der übrigen Leistungen vorgesehen.
Das UKBB hat am 1. Januar 1999 seinen Betrieb als selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt aufgenommen. Gemäss geltender Leistungsvereinbarung verpflichtet sich das UKBB zur Sicherstellung der kinder- und jugendmedizinischen Spitalversorgung für kranke und verletzte Patientinnen und Patienten der beiden Kantone. Das UKBB deckt das gesamte Spektrum der somatischen Medizin von der Grundversorgung bis zur universitären Spitzenmedizin ab.