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Lohngesetz soll erweitert werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat vor als Sofortmassnahme das Lohngesetz mit einer sogenannten Arbeitsmarktzulage zu ergänzen. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden auf ganz spezielle Arbeitsmarktsituationen schneller reagieren zu können.

Das geltende Lohngesetz beinhaltet nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, die Entwicklung der Löhne auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Da aber in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs ein rasches Reagieren auf dem Markt auch für die Verwaltung immer wichtiger wird, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat den Erlass einer entsprechenden rechtlichen Grundlage für die Berücksichtigung ganz spezieller Arbeitsmarktverhältnisse. Vorgeschlagen wird ein neuer Paragraf 15 "Arbeitsmarktzulage". Dieser ermächtigt den Regierungsrat, bei sehr ausgetrocknetem Arbeitsmarkt mit der Ausrichtung einer Arbeitsmartzulage rasch reagieren zu können.

Damit das Lohngefüge innerhalb der Verwaltung nicht gestört wird, soll diese Zulage nicht Lohnbestandteil sein, sondern zusätzlich zum bewerteten Lohn als unversicherte Zulage ausgerichtet werden. Die Arbeitsmarktzulage soll befristet sein und auch nur in Ausnahmefällen zum Tragen kommen.

Aktueller Anlass für diese Sofortmassnahme ist die spezielle und schwierige Rekrutierungssituation bei den jungen Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei.

Weitere Auskünfte

François Hänggi Tel. 267 99 43 Leiter Zentraler Personaldienst a.i. Finanzdepartement